Salzburg - Noch keine Entscheidung fiel am Montag beim Kaprun-Prozess im Kolpinghaus über die - von der Mehrheit der Verteidiger geforderte - Abberufung des Sachverständigen Anton Muhr. Er wolle darüber erst entscheiden, wenn die Protokolle vorliegen, erklärte Richter Manfred Seiss zu Beginn der Verhandlung. Der Gutachter wird bis Mittwoch nicht teilnehmen, kündigte der Richter an. Das Fernbleiben von Muhr, in dessen Haus in Reutte sich wichtige Beweismittel wie die Seiten- und Heckwand aus Holz, ein Kantschutz und ein Ballon mit rund 25 Liter Hydrauliköl befinden, begründete Seiss "aus gesundheitlichen Gründen". Auch gehe er davon aus, dass der Gutachter alle Fragen der Verteidiger beantworten werden, betonte der Richter. Etwas schwierig verläuft der Zeitplan für die Einvernahme der Zeugen. "Erst zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn haben einige angerufen, dass sie nicht kommen können", so der Richter. Zunächst wurde ein 33-jähriger Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Bad Gastein einvernommen, der am 11. November 2000 im Tunnel war. Schwerster Atemschutz sei notwendig gewesen und beim Hinabsteigen vom Mittelstollen sei auch eine Leiche auf der Stiege gelegen. "Personen haben noch teilweise gebrannt, auch der Zug", schilderte der Zeuge. Türöffnung von innen nicht vorgesehen Eine Öffnung der Türen von innen sei bei der Standseilbahn nie vorgesehen gewesen, "das hätte ich auch nicht genehmigt". Dies erklärte der ehemalige stellvertretende Abteilungsleiter für Seilbahnen im Verkehrsministerium bei seiner Zeugeneinvernahme. Nur eine Fremdbergung sei sinnvoll. "Es wäre nicht gut, wenn 150 bis 200 Leute selbst aussteigen. Eine Panik würde ausbrechen und die Leute würden sich selbst gefährden", sagte der Ministerialrat und bezog sich auf das Bergekonzept, das eine Fremdbergung vorsieht. "Nothämmer und Feuerlöscher waren nicht vorgeschrieben, deshalb waren sie auch nicht vorhanden", so der 62-Jährige. Über Brandschutz und -verhalten bei Seilbahnen habe man sich - auch international - keine Überlegungen gemacht. Zeuge sorgte für Erheiterung Für Erheiterung sorgte am Vormittag die Einvernahme eines 63-jährigen Wieners, der vor 1985 mit der alten Bahn aufs Kitzsteinhorn gefahren war. Der von einem Privatbeteiligtenvertreter geladene Zeuge sagte aus, schon damals seien Kanister mit Diesel oder Heizöl leicht hinauf transportiert worden. Der Heizstrahler könne seiner Meinung nach die Katastrophe nicht verursacht haben, denn er selbst habe sämtliche Zimmer bei sich zu Hause mit solchen Geräten geheizt und sogar Experimente - wie Decken drüberwerfen etc-. durchgeführt. Gebrannt habe nie etwas, so der 63-Jährige, der nach eigenen Angaben "schon mit fünf Jahren gezündelt" hat. Seine damalige Fahrt auf das "Kitz" sei die einzige gewesen, denn die Mengen an Kanistern hätten ihn geschockt. Außerdem habe er sich von einem Mitarbeiter noch dumm anreden lassen müssen. "Als ich ihn auf die Gefahr dieser rund 800 Liter Diesel oder Heizöl leicht angesprochen hab', meinte der nur, dann fahren Sie halt mit einem anderen Zug." "Immer mit der Seilbahn" Außerdem habe er zur Antwort bekommen, die Kanister seien immer schon mit der Seilbahn hinauf transportiert worden "und das wird immer so sein." - Obwohl er den Dialog mit dem Bediensteten (vor dem Jahr 1985) sehr genau wiedergeben konnte, vermochte der Zeuge Fragen der Verteidiger, welche Firmen er in letzter Zeit angerufen hatte, nicht zu beantworten. "Die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion war nie angedacht worden", stellte der Geschäftsführer der Seilbahnen und Schienenbahnen in der Bundeswirtschaftskammer vor Gericht fest. Erst nach Kaprun habe man sich mit diesem Gefährdungspotenzial international zu beschäftigen begonnen. Er sei zwar mehrmals in Kaprun gewesen, und was die Arbeitsplatzevaluierung betreffe, wäre alles in Ordnung gewesen. Auch der angeklagte Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) sei geeignet gewesen, führte der 40-Jährige aus. Die GBK hätten bei seiner Firma schwer entflammbares Kunstharz bestellt, das Brand hemmend sein sollte, erläuterte der nächste Zeuge, ein 43-jähriger Geschäftsführer eines Handelsbetriebes. Was damit dann geschehen sei, wisse er nicht. Nähere Angaben über etwaige Bestellungen oder Unterlagen konnte er nicht mehr geben, da alles im Zuge einer Übersiedlung alles entsorgt worden wäre und der damalige Chef schon tot sei. Aber Gendarmeriebeamte hätten die Unterlagen ohnehin gesehen. Die Verhandlung wird am Dienstag um 9.30 Uhr mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. (APA)