Wirtschaft
Telefonrechnungen: Österreich droht Klage aus Brüssel
Einzelgesprächsnachweise müssen laut EU-Richtlinie kostenlos sein
Wien - Österreich soll eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998
umsetzen, wonach Einzelgesprächsnachweise kostenloser Bestandteil
jeder Telefonrechnung sein müssen. Darauf drängt die EU-Kommission,
die deswegen auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen
will, schreibt das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden aktuellen Ausgabe.Extra verrechnet
Bei den meisten österreichischen Telekom-Konzernen werden laut
Bericht von Kunden eingeforderte Einzelgesprächsnachweise extra
verrechnet. In einem angeführten Beispiel wurden dafür etwa 15 Euro
eingehoben. Diese Vorgangsweise sei durch das geltende
österreichische Telekommunikationsgesetz (TKG) gedeckt. Diese
Gepflogenheit widerspreche allerdings der EU-Richtlinie von 1998
(98/10/EG), in der es heißt: "Eine Grundform der
Einzelgebührenerfassung wird ohne zusätzliche Gebühren zur Verfügung
gestellt." Diese Richtlinie ist zwingend umzusetzen.
Laut heimischem Telekommunikationsgesetzt muss kein Anbieter eine
derart detaillierte Rechnung von sich aus erstellen. Tut er es auf
Wunsch des Kunden dann doch, darf er dafür kassieren. Laut "profil"
stellt die Telekom dafür 4,36 Euro zuzüglich einer Gebühr von 0,0087
Euro pro Buchungszeile in Rechnung. Privatanbieter UTA gebe 200
Gespräche gratis bekannt, eine komplette Liste koste 4,36 Euro. Auch
Mobilkom, T-Mobile und tele.ring verrechneten ihren Privatkunden
zwischen zwei und fünf Euro. Unternehmen wie Tele2 oder One, die
detaillierte Auflistungen kostenlos liefern, täten dies auf
freiwilliger Basis.
Beschwerde
Der Kärntner Jurist und ehemalige SPÖ-Mandatar Johannes
Gradenegger habe bei der Europäischen Kommission eine entsprechende
Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Nichtumsetzung dieser
Richtlinie eingebracht, nachdem er zuvor beim Infrastruktuministerium
abgeblitzt war. Jetzt bekam er die Information, dass die Kommission
beschlossen habe, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften zu erheben.
Ein Entwurf zur Novellierung des TKG liege zwar bereits im Büro
von Verkehrsminister Mathias Reichhold. Das Thema
Einzelgesprächsnachweis werde dabei allerdings nur gestreift. Es sei
nur die Rede von einem möglichen Verzicht auf eine detaillierte
Auflistung aller Gespräche, räumt dem Kunden aber nicht das Recht
darauf ein. Die Frage der Vergebührung solcher Listen bleibt zur
Gänze unbehandelt. (APA)