Wien - Österreich soll eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998 umsetzen, wonach Einzelgesprächsnachweise kostenloser Bestandteil jeder Telefonrechnung sein müssen. Darauf drängt die EU-Kommission, die deswegen auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen will, schreibt das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden aktuellen Ausgabe.Extra verrechnet Bei den meisten österreichischen Telekom-Konzernen werden laut Bericht von Kunden eingeforderte Einzelgesprächsnachweise extra verrechnet. In einem angeführten Beispiel wurden dafür etwa 15 Euro eingehoben. Diese Vorgangsweise sei durch das geltende österreichische Telekommunikationsgesetz (TKG) gedeckt. Diese Gepflogenheit widerspreche allerdings der EU-Richtlinie von 1998 (98/10/EG), in der es heißt: "Eine Grundform der Einzelgebührenerfassung wird ohne zusätzliche Gebühren zur Verfügung gestellt." Diese Richtlinie ist zwingend umzusetzen. Laut heimischem Telekommunikationsgesetzt muss kein Anbieter eine derart detaillierte Rechnung von sich aus erstellen. Tut er es auf Wunsch des Kunden dann doch, darf er dafür kassieren. Laut "profil" stellt die Telekom dafür 4,36 Euro zuzüglich einer Gebühr von 0,0087 Euro pro Buchungszeile in Rechnung. Privatanbieter UTA gebe 200 Gespräche gratis bekannt, eine komplette Liste koste 4,36 Euro. Auch Mobilkom, T-Mobile und tele.ring verrechneten ihren Privatkunden zwischen zwei und fünf Euro. Unternehmen wie Tele2 oder One, die detaillierte Auflistungen kostenlos liefern, täten dies auf freiwilliger Basis. Beschwerde Der Kärntner Jurist und ehemalige SPÖ-Mandatar Johannes Gradenegger habe bei der Europäischen Kommission eine entsprechende Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Nichtumsetzung dieser Richtlinie eingebracht, nachdem er zuvor beim Infrastruktuministerium abgeblitzt war. Jetzt bekam er die Information, dass die Kommission beschlossen habe, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu erheben. Ein Entwurf zur Novellierung des TKG liege zwar bereits im Büro von Verkehrsminister Mathias Reichhold. Das Thema Einzelgesprächsnachweis werde dabei allerdings nur gestreift. Es sei nur die Rede von einem möglichen Verzicht auf eine detaillierte Auflistung aller Gespräche, räumt dem Kunden aber nicht das Recht darauf ein. Die Frage der Vergebührung solcher Listen bleibt zur Gänze unbehandelt. (APA)