Karlsruhe - Das deutsche Verfassungsgericht wird am kommenden Dienstag über den weiteren Ablauf des Verfahrens zum Verbot der rechtsextremen NPD beraten. Umstritten ist die Rolle von V-Männern des Inlands-Geheimdienstes (Verfassungsschutz). Der zunächst für Februar dieses Jahres angesetzte Prozess war geplatzt, nachdem ein in den Verbots-Anträgen zitierter NPD-Funktionär als V-Mann enttarnt worden war. Zu dem jetzt angesetzten "Erörterungstermin" hat sich Innenminister Otto Schily angekündigt. Für die NPD tritt der Berliner Rechtsanwalt und einstige Linksterrorist Horst Mahler auf, den Schily in seiner Zeit als Anwalt in den frühen 70er Jahren verteidigt hatte. Für den Bundestag sprechen der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch und seine PDS- Kollegin Petra Pau. Der Bundestag hat ebenso wie die Bundesregierung und der Bundesrat das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands beantragt. In einem so genannten Rechtsgespräch will der Zweite Senat des Verfassungsgerichtes unter Vorsitz von Winfried Hassemer klären, welche Auswirkungen die Existenz zahlreicher Spitzel des Verfassungsschutzes in den Reihen der NPD auf das weitere Verfahren hat. Nach Mitteilung der Antragsteller stand in den letzten Jahren ungefähr jeder Siebente aus der NPD-Führungsriege im Sold des Inlandsgeheimdienstes. Falls das Bundesverfassungsgericht das Verfahren fortsetzt, ist mit einer mündlichen Verhandlung frühestens Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollen sich unter anderem zur Praxis der verdeckten Beobachtung der rechtsextremistischen Partei wie auch zu den rechtlichen Grundlagen äußern. Außerdem wird diskutiert, ob die Namen der bisher nicht enttarnten V-Leute dem Gericht vertraulich mitgeteilt werden können, so dass der NPD deren Identität verborgen bleibt.(APA/dpa)