Deutschland
Deutsches Verfassungsgericht berät über Verfahren zum NPD-Verbot
Prozess war im Februar geplatzt
Karlsruhe - Das deutsche Verfassungsgericht wird am
kommenden Dienstag über den weiteren Ablauf des Verfahrens zum Verbot
der rechtsextremen NPD beraten. Umstritten ist die Rolle von
V-Männern des Inlands-Geheimdienstes (Verfassungsschutz). Der
zunächst für Februar dieses Jahres angesetzte Prozess war geplatzt,
nachdem ein in den Verbots-Anträgen zitierter NPD-Funktionär als
V-Mann enttarnt worden war. Zu dem jetzt angesetzten "Erörterungstermin" hat sich
Innenminister Otto Schily angekündigt. Für die NPD tritt der Berliner
Rechtsanwalt und einstige Linksterrorist Horst Mahler auf, den Schily
in seiner Zeit als Anwalt in den frühen 70er Jahren verteidigt hatte.
Für den Bundestag sprechen der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch und
seine PDS- Kollegin Petra Pau. Der Bundestag hat ebenso wie die
Bundesregierung und der Bundesrat das Verbot der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands beantragt.
In einem so genannten Rechtsgespräch will der Zweite Senat des
Verfassungsgerichtes unter Vorsitz von Winfried Hassemer klären,
welche Auswirkungen die Existenz zahlreicher Spitzel des
Verfassungsschutzes in den Reihen der NPD auf das weitere Verfahren
hat. Nach Mitteilung der Antragsteller stand in den letzten Jahren
ungefähr jeder Siebente aus der NPD-Führungsriege im Sold des
Inlandsgeheimdienstes. Falls das Bundesverfassungsgericht das
Verfahren fortsetzt, ist mit einer mündlichen Verhandlung frühestens
Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollen sich unter anderem
zur Praxis der verdeckten Beobachtung der rechtsextremistischen
Partei wie auch zu den rechtlichen Grundlagen äußern. Außerdem wird
diskutiert, ob die Namen der bisher nicht enttarnten V-Leute dem
Gericht vertraulich mitgeteilt werden können, so dass der NPD deren
Identität verborgen bleibt.(APA/dpa)