Adam Ant für vorübergehend unzurechnungsfähig erklärt
Achtziger Jahre Popstar rastete wegen "Lästerer" aus ..
Redaktion
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London - Ein Londoner Richter hat am Mittwoch das
achtziger Jahre Popidol Adam Ant wegen vorübergehender
Unzurechnungsfähigkeit zu einem Jahr gemeinnütziger Arbeit, einer
psychiatrischen Behandlung und zu 500 Pfund (rund 800 Euro)
Schadenersatz verurteilt.
Ant, der mit bürgerlichem Namen Stuart Goddard heißt, hatte im
Jänner Pub-Besucher mit einer Waffenattrappe bedroht und einen Mann
verletzt, als er aus Verärgerung über die Türsteher durch die Scheibe
einer Gaststätte eine Lichtmaschine eines Autos warf. Der Mann musste
danach mit drei Stichen am Kopf genäht werden.
Leute haben sich über seine Kleidung lustig gemacht
Grund sei gewesen, dass die
Leute sich über seine Kleidung lustig gemacht hätten, hieß es in der
Anklageschrift.Den Ermittlungen zufolge hatten sich die Lokalgäste über das
Cowboy-Kostüm des 47-jährigen Ant lustig gemacht und die Melodie aus
dem Italo-Western "The Good, the Bad and the Ugly" gesummt. Nachdem
der Sänger das Lokal zunächst verlassen habe, sei er mit einer
Pistolen-Imitation zurückgekehrt und habe die Gäste bedroht. Als er
später auf ein Taxi einschlug, wurde er von Polizisten festgenommen
und vorübergehend in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Ant war nach dem Vorfall vorsorglich in psychiatrische Behandlung
genommen worden. Er wird nach Angaben seines Anwalts weiter
behandelt. Adam Ant hatte in den achtziger Jahren mehrere Hits,
beispielsweise "Ant Music", "Stand And Deliver", "Goody Two Shoes"
und "Dog Eat Dog". (APA/AP)
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