Gnadenausschuss lehnt 50 Anträge auf Begnadigung ab
Redaktion
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Berlin - Der ehemalige DDR-Staatschef Egon Krenz
bleibt in Haft. Der Berliner Gnadenausschuss lehnte am Mittwoch rund
50 Anträge auf Begnadigung des 65-Jährigen ab, wie aus Justizkreisen
verlautete. Krenz war 1997 wegen der Todesschüsse an der Mauer zu
sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Jänner 2000 hatte er
seine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde
angetreten.
Der fünfköpfige Gnadenausschuss, der vom Berliner Abgeordnetenhaus
gewählt wird, hatte bereits mehrfach eine Begnadigung des ehemaligen
DDR-Staaatschefs abgelehnt. Das Gremium wird bei Gnadengesuchen für
Haftstrafen über zwei Jahre zu Rate gezogen. Krenz war nach dem Sturz
Erich Honeckers von Oktober bis Anfang Dezember 1989 Staatschef der
DDR. Er selbst wollte bisher nicht um seine Begnadigung bitten.
Im Ausschuss habe es Bedenken gegen eine Begnadigung gegeben, hieß
es aus dem Gremium. Der vom Abgeordnetenhaus gewählte Ausschuss
erarbeitet Empfehlungen zu Begnadigungen. Die letzte Entscheidung
darüber trifft Justizsenatorin Karin Schubert. Es sei aber nicht
damit zu rechnen, dass sich die Senatorin der Empfehlung des
Ausschusses entgegenstelle, hieß es aus Justizkreisen.
Der 65-jährige verbüßt seine Strafe im offenen Vollzug in der
Haftanstalt Berlin-Plötzensee. Im März vergangenen Jahres hatte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die
Beschwerde von Krenz gegen seine Verurteilung zurückgewiesen.
Die zusammen mit Krenz mitverurteilten früheren
Politbüro-Mitglieder der DDR-Einheitspartei SED, Günther Kleiber und
Günter Schabowski, waren bereits zum 10. Jahrestag der deutschen
Einheit begnadigt worden und sind seitdem auf freiem Fuß. Die
Entscheidung hatte der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard
Diepgen getroffen. (APA/AP/dpa)
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