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Egon Krenn bleibt hinter Gittern

Foto: APA/dpa/Thomas Köhler
Berlin - Der ehemalige DDR-Staatschef Egon Krenz bleibt in Haft. Der Berliner Gnadenausschuss lehnte am Mittwoch rund 50 Anträge auf Begnadigung des 65-Jährigen ab, wie aus Justizkreisen verlautete. Krenz war 1997 wegen der Todesschüsse an der Mauer zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Jänner 2000 hatte er seine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde angetreten. Der fünfköpfige Gnadenausschuss, der vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wird, hatte bereits mehrfach eine Begnadigung des ehemaligen DDR-Staaatschefs abgelehnt. Das Gremium wird bei Gnadengesuchen für Haftstrafen über zwei Jahre zu Rate gezogen. Krenz war nach dem Sturz Erich Honeckers von Oktober bis Anfang Dezember 1989 Staatschef der DDR. Er selbst wollte bisher nicht um seine Begnadigung bitten. Im Ausschuss habe es Bedenken gegen eine Begnadigung gegeben, hieß es aus dem Gremium. Der vom Abgeordnetenhaus gewählte Ausschuss erarbeitet Empfehlungen zu Begnadigungen. Die letzte Entscheidung darüber trifft Justizsenatorin Karin Schubert. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass sich die Senatorin der Empfehlung des Ausschusses entgegenstelle, hieß es aus Justizkreisen. Der 65-jährige verbüßt seine Strafe im offenen Vollzug in der Haftanstalt Berlin-Plötzensee. Im März vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerde von Krenz gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Die zusammen mit Krenz mitverurteilten früheren Politbüro-Mitglieder der DDR-Einheitspartei SED, Günther Kleiber und Günter Schabowski, waren bereits zum 10. Jahrestag der deutschen Einheit begnadigt worden und sind seitdem auf freiem Fuß. Die Entscheidung hatte der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen getroffen. (APA/AP/dpa)