Brüssel - Zweiter Versuch: Am Mittwoch will die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine Übernahmerichtline vorlegen. Der letzte Vorschlag zu einer ersten EU-einheitlichen Regelung von Unternehmensübernahmen war im vergangenen Jahr nach zwölfjähriger Debatte an Deutschland gescheitert. So weit der neue Vorschlag im Entwurf schon bekannt ist, will EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein Berlin nun entgegenkommen: Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen wie im niedersächsischen VW-Gesetz sollen weiter existieren dürfen. Aus für Vorratsbeschlüsse Stufenweise abgeschafft werden sollen so genannte Vorratsbeschlüsse, mit denen sich der Vorstand von der Hauptversammlung die Mittel zur Abwehr von Übernahmeversuchen an die Hand geben lässt. Mit Rücksicht auf Deutschland soll dies erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist gelten. Ab dann muss sich der Vorstand für jeden Abwehrversuch das Ja der Aktionäre holen. Staatliche "Golden Shares" und Mehrfachstimmrechte will die Kommission aber nicht antasten. (jwo, DER STANDARD, Printausgabe 2.10.2002)