Wirtschaft
Auch ausländische Firmen können in Österreich geklagt werden
Europäischer Gerichtshof hat entschieden
Wien - Österreichische Verbraucherverbände wie der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) können ab sofort auch in Österreich
Klage einbringen, wenn ein Unternehmer mit Sitz im Ausland in
Österreich gesetzwidrig agiert. Dies entschied heute der Europäische
Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens,
teilt das Justiz- und Konsumentenschutzministerium am Dienstag mit. Wenn zum Beispiel ein deutscher Unternehmer missbräuchliche
Vertragsbedingungen in Österreich verwendet und somit österreichische
Konsumenten benachteiligt werden, kann in Österreich geklagt werden.
Eine von Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) unterstützte
Verbandsklage habe somit eine Rechtsfrage von europaweiter Bedeutung
klären können. "Ein enormer Fortschritt", so der
Konsumentenschutzminister. Eine Firma mit Sitz im Ausland zu klagen,
wäre bisher nämlich immer mit mehr Aufwand, in erster Linie aber mit
zusätzlichen Kosten verbunden gewesen.
"Damit konnte eine Rechtsfrage europaweiter Bedeutung geklärt
werden", so Böhmdorfer. Endlich könne man auch die
Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmer wirksam kontrollieren.
Heimischer Rechtsfall
Dem aktuellen EuGH-Verfahren liegt laut Presseaussendung ein
österreichischer Rechtsfall zu Grunde, wonach ein Unternehmen mit
Sitz in München Werbefahrten in Österreich organisierte und in seinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrere gesetzwidrige Klauseln
verwendete. So etwa eine überhöhte Stornogebühr (30 Prozent des
Kaufpreises) sowie eine unzulässige Klausel über den Ersatz der
Inkassokosten. Der VKI wurde beauftragt, gegen dieses Unternehmen
mittels Verbandsklage vorzugehen. Der Oberste Gerichtshof legte die
Entscheidung über diese Rechtsfrage schließlich in dritter Instanz
dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
Der EuGH habe nunmehr ganz im Sinne der Konsumenten und eines
effektiven Verbraucherschutzes in der EU entschieden, so das
Justizministerium. Der VKI könne demnach den deutschen Unternehmer in
Österreich klagen und dazu auffordern, die gesetzwidrigen
Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden. (APA)