Deutsche Bank plant Auktion - außer Kirch "bedient" 720 Millionen Euro-Kredit bis 8. Oktober
Redaktion
,
Die
Deutsche Bank
will den 40-prozentigen Springer-Anteil, der ihr als Pfand für einen Millionenkredit an Leo Kirch dient, am 8. Oktober in Frankfurt versteigern.
"Man muss komplett für das gesamte Paket bieten", sagte ein Sprecher der Deutschen Bank am Dienstag mit Blick auf eine entsprechende Finanzanzeige der größten deutschen Bank. Falls Kirch, der zuletzt mit dem Schweizer Ringier-Verlag Verhandlungen über einen Verkauf der Beteiligung führte, bis zum 8. Oktober den fälligen 720 Mill. Euro-Kredit bediene, müsse die Auktion aber nicht stattfinden. "Was sich bis zum 8. Oktober tut, weiß ich nicht", sagte der Sprecher.
Strategischer Investor
Das Landgericht München hatte der Deutschen Bank am 20. September gegen den Widerstand Leo Kirchs die Verwertung von dessen 40-prozentigem Anteil am Berliner Axel Springer Verlag gestattet. Kirch hatte bisher geplant, das Paket selbst an einen strategischen Investor zu verkaufen, um so womöglich von einem höheren Verkaufspreis zu profitieren. Der Wert des Pakets wird auf rund 800 Mill. Euro taxiert, an der Börse liegt sein Wert momentan hingegen niedriger.
Die Deutsche Bank hatte vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit mehrfach betont, sie sei in erster Linie an der Rückzahlung des 720 Mill. Euro-Kredits interessiert. Dazu müsse sie aber nicht notwendigerweise den Verkauf der Springer-Beteiligung selbst leiten.
Vinkulierte Namensaktien
Zusätzlich kompliziert wird der Vorgang dadurch, dass es sich bei den Springer-Papieren um so genannte vinkulierte Namensaktien handelt, der Verlag also stets eine Veto-Möglichkeit bei einem Verkauf hat. Unter anderem deshalb war bereits die Veräußerung des Pakets durch Kirch an die Essener WAZ-Gruppe gescheitert. Ringier gilt hingegen als Favorit des Axel Springer Verlags, wobei sich die Gespräche über einen Einstieg des Schweizer Verlags bereits über Wochen hinziehen. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.