Ein Hersteller ist für ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Händlers, der seine Maschinen vertreibt, nicht verantwortlich. Im vom Obersten Gerichtshof entschiedenen Fall (4 Ob 103/02 d vom 28. 5. 2002) hatte ein Landmaschinenhändler irreführende Inserate geschaltet. Anders als der OGH war die zweite Instanz der Ansicht gewesen, dass dies den Hersteller zu einem Lieferboykott verpflichtet. Doch wenn ein Händler nicht in das Vertriebssystem des Produzenten eingebunden ist - beide also nur Kaufverträge schließen - ist der Hersteller nur in Ausnahmefällen wettbewerbsrechtlich verantwortlich. (gor)