Inland
Nachwirkungen eines extremen Uni-Vortrages in Salzburg
Auftritt des als Geschichtsfälscher geltenden Suworow wurde von Stadt Salzburg mitfinanziert
Salzburg - Ein Vortrag des in
London lebenden exilrussischen "Historikers" Viktor
Suworow an der Uni Salzburg
im Mai 2001 beschäftigt nun
die Salzburger Kommunalpolitik. Suworow gilt als Geschichtsfälscher des extrem
rechten Randes. Er vertritt die
bei Rechtsextremen gängige
These, der Überfall Nazideutschlands auf die Sowjetunion 1941 wäre ein Präventivkrieg gewesen und einem
russischem Angriff nur zuvorgekommen. Hitlers Kriegsprogramm hat in Suworows Konstrukten keinen Platz.
Wie sich nun herausstellt,
wurde der Auftritt des revisionistischen "Historikers"
von der Stadt Salzburg mit 363
Euro mitfinanziert. Dem
STANDARD liegen Unterlagen
vor, nach welchen dem Salzburger Wehrgeschichtlichen
Museum als Veranstalter "auf
Grund einer Entscheidung
von Bürgermeister Heinz
Schaden (SP, Anm.) ein Organisationsbeitrag gewährt"
wurde. Im Antragsschreiben
ist übrigens exakt vermerkt, um welchen Vortrag es sich
handelt.
Für die SPÖ ist die Causa
eher peinlich. Während aus
dem von Schaden geführten
Kulturressort Gelder für den umstrittenen Vortrag geflossen sind, hat SP-Landtagsabgeordneter David Brenner
damals heftig gegen die Veranstaltung polemisiert. Brenner warf dem inzwischen
verstorbenen VP-Landtagspräsidenten Helmut Schreiner
vor, "ein braunes Süppchen
warm zu halten". Schreiner
trat als Mitveranstalter auf
und eröffnete den Vortrag.
Der Klubobmann der Bürgerliste, Helmut Hüttinger,
verlangt nun von Schaden in
einer Anfrage Aufklärung darüber, wie es zu der Unterstützung des revisionistischen
Geschichtsfälschers gekommen sei und welches Interesse
die Stadt daran gehabt habe.
Während auf politischer
Ebene der Konflikt weiterkocht, ist die Causa Suworow
zumindest juristisch abgeschlossen. Laut Verteidiger
Johann Buchner wurden jene
Personen, die damals lautstark
gegen den Auftritt von Suworow auf der Uni protestiert
hatten, vom Vorwurf der Versammlungsstörung rechtskräftig freigesprochen. (neu/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.9.2002)