Jerusalem/New York - Die israelische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie die jüngste Resolution des Weltsicherheitsrates nicht umsetzen wird. Diese verlangt von Israel das Ende der Belagerung des Hauptquartiers von Palästinenserpräsident Yasser Arafat. Die UNO-Resolution 1435 "ist eine dieser deklarativen Resolutionen, die auf dem Müllhaufen der Geschichte landen werden", zitierte die Tageszeitung "Jediot Achronot" am Mittwoch einen Mitarbeiter von Ministerpräsident Ariel Sharon. Im Verlauf der Debatte über die von den USA geforderte neue UNO-Resolution gegen den Irak hat Syrien Israel vorgeworfen, in den 54 Jahren seiner Staatsgeschichte Dutzende UNO-Resolutionen ungestraft missachtet zu haben. Die einzige Entschließung der Vereinten Nationen, die Israel in vollem Umfang umgesetzt hat, ist Resolution 425. Diese verlangte den Rückzug der israelischen Truppen aus dem Südlibanon. Der Abzug Israels im Mai 2000 und die neue Grenzziehung zwischen beiden Ländern, 18 Jahre nach Beginn des Libanon-Feldzugs von 1982, wurden von den Vereinten Nationen anerkannt. Alle anderen Entschließungen, darunter die bis heute umstrittenen Resolutionen 194 und 242 konnten die jeweiligen Regierungen in Jerusalem weitgehend ignorieren, weil die internationale Gemeinschaft nicht gewillt war, die Umsetzung ihrer Forderungen politisch oder militärisch zu erzwingen. Andere waren so ungenau formuliert, dass Israel sich bis heute mit den arabischen Nachbarn über die Interpretation der Texte streiten kann. So verlangte die UNO-Resolution 194 vom Dezember 1948, dass Israel "(palästinensischen) Flüchtlingen, die in ihre Heimat zurückkehren und mit ihren Nachbarn in Frieden leben möchten, die Rückkehr zum frühest möglichen Zeitpunkt" ermöglichen müsse. Israel hat bis heute das von den Palästinensern unter Berufung auf diese Resolution geforderte "Recht auf Rückkehr" nicht zuletzt unter Hinweis auf die unklaren Formulierungen bestritten: Denn wer kann schon überprüfen, welches der "frühest mögliche Zeitpunkt" für die Rückkehr ist, und welcher Flüchtling mit seinem Nachbarn "in Frieden leben" möchte. Noch komplizierter ist die Interpretation der Resolution 242, in der Israel nach dem Juni-Krieg von 1967 aufgefordert wurde, sich "von den besetzten Gebieten" zurückzuziehen. So jedenfalls heißt es in der französischen Fassung der Entschließung. In der englischen Fassung dagegen wurde der bestimmte Artikel ausgelassen. Hier ist die Rede vom Rückzug "aus besetzten Gebieten". Israel beruft sich auf diese Fassung, die arabischen Staaten und die Palästinenser dagegen auf die französische Version. Selbst die Zustimmung Israels zu den Verträgen von Oslo 1993 und allen folgenden Vereinbarungen basieren letztlich auf der unterschiedlichen Interpretation dieses Textes. Der Konflikt zwischen beiden Parteien war damit programmiert. Auch die beständige israelische Weigerung, die 4. Genfer Konvention auf die besetzten Palästinensergebiete anzuwenden, beruht auf unterschiedlichen Interpretationen. Israel beruft sich darauf, dass die betroffenen Gebiete im Sinne des internationalen Rechts nicht "besetzt" sind, weil es sich nicht um ehemaliges Staatsgebiet handelt. Allerdings steht Israel mit dieser Interpretation des Völkerrechts, die weder von den USA noch von der Europäischen Union und vielen anderen Ländern geteilt wird, isoliert da. (APA/dpa)