Laut Polizeibefugnisentschädigungsgesetz muss die Republik Ersatz für Folgeschäden leisten. Diese Erkenntnis ist einem Bankräuber zu verdanken, der mit einem Fahrschulauto flüchtete, das von Polizisten beschossen wurde. Laut OGH-Urteil (1 Ob 147/02 b vom 25. 06. 2002) erhält der Fahrschulbesitzer von der Republik nicht nur Reparaturkosten, sondern auch entgangenen Gewinn für die Tage, an denen er den Wagen nicht verwenden konnte. (gor)