Wien - Drei neue Universitäten gibt es mit dem heurigen Studienjahr in Österreich: Die medizinischen Fakultäten in Wien, Graz und Innsbruck werden durch das Universitätsgesetz zu eigenen Unis. Damit steigt deren Zahl österreichweit auf 21. Sechs davon sind Kunstuniversitäten.Die Medizin bietet nun an jedem Standort einen anderen Studienplan, alle streben mehr Praxisnähe an. Die Wiener Mediziner hatten eine Limitierung der Studienplätze angestrebt, was vom Bildungsressort allerdings nicht genehmigt wurde. Im neuen Studienjahr werden außerdem deutlich mehr Bakkalaureatsstudien angeboten: Insgesamt 27 kommen zu den bisher 22 dazu. Ernüchternde Bilanz

Jene, die während des Studiums Uni oder Studienrichtung wechseln, haben es allerdings nicht immer leicht. Wie eine neue Studie zeigt, herrscht bei der wechselseitigen Anerkennung von Prüfungen zwischen den Hohen Schulen reichlich Willkür. Zu diesem Schluss kam der Salzburger Erziehungswissenschafter Bernhard Seyr. Über die Anerkennung von Prüfungen, die an einer anderen Hochschule oder Studienrichtung abgelegt wurden, entscheiden die Vorsitzenden der Studienkommissionen (Stuko), die an den Unis für alle Studienrichtungen eingerichtet sind. Für seine Untersuchung hat Seyr allen Stuko- Vorsitzenden der erziehungs- sowie sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen (insgesamt 36) einen Fragebogen sowie Musterfälle zur Beurteilung zugesendet. Rund drei Viertel davon haben geantwortet. Die Ergebnisse seien, so der Erziehungswissenschafter, "ernüchternd": Nur 70 Prozent der Musterfälle seien juristisch vertretbar beurteilt worden, bei einem Viertel wurden "erhebliche juristische Mängel" festgestellt. Mehr als jeder dritte Stuko-Vorsitzende (35 Prozent) hält es zudem für wichtig, an welcher Universität eine Prüfung absolviert wurde. "Diese fragwürdige Sichtweise ist angreifbar", meint Seyr. Jeder vierte Befragte zieht für seine Entscheidung den Ruf des Prüfers als Kriterium heran. "Dies ist eindeutig willkürlich und rechtswidrig", erklärt Seyr, da die Einschätzung eines Rufs nicht objektiv möglich sei. Die SPÖ verlangt nun eine Berufungsinstanz. (red, DER STANDARD, Printausgabe, 24.9.2002)