Ein Katastrophensommer verabschiedet sich - Frühwinterliches Wetter in Westösterreich
Redaktion
,
Bregenz/Wien - Der Katastrophensommer, der Österreich mit seinem
verheerenden Hochwasser hart getroffen hat, hat sich am Montag um exakt 6.55 Uhr verabschiedet. Die Sonne steht genau
über dem Äquator, um ihre Reise später in die südliche Hemisphäre
fortzusetzen - sprich: der Herbst ist nun mit uns.
Vor dem Herbstbeginn sind alle Menschen "gleich": Die Sonne steht
an jedem Ort der Erde zwölf Stunden über dem Horizont. Dann knabbert
die Nacht auf der nördlichen Halbkugel täglich ein Stückchen
Tageslicht weg. Diese Periode dauert bis zum Winteranfang (22.
Dezember), wenn sich die Sonne in Richtung nördlicher Hemisphäre in
Bewegung setzt und damit die Tage wieder länger werden lässt.
Langschläfer müssen noch etwas warten: Ihre Stunde schlägt erst am
27. Oktober, wenn mit dem Ende der Sommerzeit zusätzliche 60 Minuten
in Morpheus Armen winken.
Kettenpflicht auf der Silvrettastraße
Exakt nach der meteorologischen Prognose und
pünktlich zu Herbstbeginn hat sich in Westösterreich eine
frühwinterliche Lage eingestellt. Im Arlberg- und Silvrettagebiet gab
es bereits Verkehrsbehinderungen
durch Schneefall auf Vorarlberger und Tiroler Seite.
Auf der Silvrettahochalpenstraße (B 188) wurde Montagfrüh wegen
anhaltendem Schneefall zwischen den Mautstellen Parteinen im Montafon
und Galtür im Tiroler Paznauntal Schneekettenpflicht für alle
Fahrzeuge erlassen. Für die Scheitelstrecke der Arlberg Bundesstraße
(B 197) bestand zwischen Alpe Rauz und den Tiroler Tourismusorten St.
Christoph und St. Anton Kettenpflicht für Schwerfahrzeuge, für Pkw
waren Winterreifen notwendig. (APA/red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.