München - Die Zentralen Dienstvorschriften der deutschen Bundeswehr regeln ab sofort auch das "sexuelle Verhalten von und zwischen Soldaten". Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" in seiner neuesten Ausgabe meldet, fügte das Bundesverteidigungsministerium den Dienstvorschriften einen entsprechenden Erlass hinzu. Darin heißt es, dass Soldaten sexuelle Kontakte mit dem Partner oder der Partnerin eines Kameraden vermeiden sollen. Ein "Eindringen in die Ehe oder in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft" gebe Anlass zu dienstrechtlichen Ermittlungen. Außerdem könnten Nacktaufnahmen bei Vorgesetzten zu einem Autoritätsverlust führen. Eine hetero- oder homosexuelle Beziehung zwischen Untergebenen und ihren Vorgesetzten berge die "Gefahr einer ernsthaften Beeinträchtigung der Vertrauens- und Achtungswürdigkeit". Der Erlass geht auf eine Initiative des ehemaligen Generalinspekteurs der deutschen Bundeswehr, Harald Kujat, zurück.(APA)