Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat laut "Wirtschaftsblatt" zur Untermauerung seiner These, dass der Bund für die Hochwasserschäden haften muss, ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eingeholt. In diesem kommt Mayer zum Schluss: "Sollte also belegbar sein, dass nach den Erfahrungen und dem Stand der Kenntnisse in bestimmten Bereichen mit Hochwasserschäden zu rechnen war, so waren die Wasserrechtsbehörden verpflichtet, die geeigneten Massnahmen zu treffen." Gestützt auf das Gutachten fordert Zanger nun einen Musterprozess, der von den Versicherungen angestrengt werden sollte, um das Risiko besser aufzuteilen. Aus dem Versicherungsverband heiße es dazu jedoch: "Wir denken nicht daran. Die Argumentation erscheint uns nicht stichhaltig." (APA)