Ökologie
Zeitung: Bund haftet laut Gutachten für Flutschäden
Rechtanwalt will Klage der Versicherungen
Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat laut
"Wirtschaftsblatt" zur Untermauerung seiner These,
dass der Bund für die Hochwasserschäden haften muss, ein Gutachten
des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eingeholt. In diesem kommt Mayer
zum Schluss: "Sollte also belegbar sein, dass nach den Erfahrungen
und dem Stand der Kenntnisse in bestimmten Bereichen mit
Hochwasserschäden zu rechnen war, so waren die Wasserrechtsbehörden
verpflichtet, die geeigneten Massnahmen zu treffen." Gestützt auf das Gutachten fordert Zanger nun einen Musterprozess, der von den Versicherungen angestrengt werden sollte, um das Risiko besser aufzuteilen. Aus dem
Versicherungsverband heiße es dazu jedoch: "Wir denken nicht daran.
Die Argumentation erscheint uns nicht stichhaltig." (APA)