Wien - Die vorgezogene Nationalratswahl wird aller Voraussicht nach am 24. November stattfinden. Wie Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) in einer Pressekonferenz am Donnerstag erklärte, gebe es dafür einen weitgehenden Konsens. Die Konstituierung des neuen Nationalrates könnte dann um den 20. Dezember stattfinden. Der Nationalrat wird sich nächste Woche am Donnerstag noch schwerpunktmäßig mit dem Thema Hochwasser beschäftigen. Außerdem sind Erklärungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) vorgesehen. Für Freitag ist dann die Auflösungsdebatte geplant. Dazu wird voraussichtlich bereits am Donnerstag der Antrag zur Auflösung des Nationalrates eingebracht. Anschließend wird in einer kurzen Zuweisungssitzung dieser Antrag an den Verfassungsausschuss weitergeleitet, der eventuell ebenfalls noch am Donnerstag tagen könnte. In einer dritten Sitzung am Freitag könnte dann der Auflösungsbeschluss gefasst werden, wenn mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf die 24-stündigen Auflagenfrist verzichtet wird. Ein Einwand der SPÖ dagegen sei aber nicht zu erwarten. Theoretisch möglich wäre auch, dass schon am Donnerstag der bereits im Parlament liegende Neuwahl-Antrag der SPÖ beschlossen wird. Damit rechnet Fischer aber nicht, weil dies den "Schönheitsfehler" hätte, dass die Regierungsparteien damit einem SPÖ-Antrag zustimmen müssten. Im weiteren Prozedere wird der Beschluss "blitzartig" dem Bundespräsidenten zugeleitet, der ihn dann zwecks Kundmachung an den Bundeskanzler weiterleitet. Die Regierung wird dann voraussichtlich am Montag in einem Sonderministerrat mit einer Verordnung den Stichtag und den Wahltag beschließen. Dem könnte dann am 23. September der Hauptausschuss zustimmen. Dann beginnen die Fristen zu laufen, woraus sich der 24. November als Wahltag ergebe. Spätestens 30 Tage später kann sich dann der neue Nationalrat konstituieren, Fischer rechnet mit dem 20. Dezember. Unter Hinweis auf das "Kontinuitätsprinzip" verwies Fischer darauf, dass die parlamentarische Handlungsfähigkeit nicht mit dem Auflösungsbeschluss am nächsten Freitag endet. Die jetzige Legislaturperiode endet erst mit Konstituierung des neuen Nationalrates. In der Zeit zwischen dem Auflösungsbeschluss und dem Wahltag am 24. November könnte es noch eine Nationalratssitzung geben. Über die Frage ob mit dem Auflösungsbeschluss auch das Tagungsende ähnlich wie in der Sommerpause beschlossen wird, wird die Präsidiale noch beraten. In diesem Fall wären Sitzungen dann auf Verlangen von einem Drittel der Abgeordneten oder auf Beschluss der Bundesregierung abzuhalten. Fischer empfahl aber grundsätzlich "eine gewisse Zurückhaltung" dafür. Solche Sitzungen im Wahlkampf wären "nicht gerade ein Musterbeispiel für einen Ausbund an Sachlichkeit". Vorläufig gebe es dafür aber keine Anzeichen. Da der Nationalrat handlungsfähig bleibt, wäre rein theoretisch auch eine Sitzung zwischen dem Wahltag und der Konstituierung des neuen Nationalrates möglich. Dies sei aber nur für Krisenfälle gedacht. Es sei "ein eisernes Gesetz", dass es in dieser Zeit keine Sitzung gebe, seit 1945 sei dies auch nicht mehr geschehen, erläuterte Fischer. Voll funktionsfähig bleibt der Hauptausschuss. Fischer sprach sich auch dafür aus, dass er vor den zwei wichtigen EU-Gipfelkonferenz in diesem Jahr noch zusammentritt. Für den Rat in Kopenhagen am 12. und 13. Dezember appellierte Fischer an die Regierung, Zurückhaltung zu üben. Die Regierung werde nach der Wahl dem Bundespräsidenten ihren Rücktritt anbieten, aber mit der Fortführung der Geschäfte betraut werden. In dieser Phase sei "politische Kultur und Fingerspitzengefühl" nötig, meinte Fischer. Die Stellung der Regierungsmitglieder bleibe durch die Neuwahl unberührt. Die angekündigten Rücktritt haben "politische, aber keine rechtlichen Auswirkungen". (APA)