Inland
Wahl aller Voraussicht am 24. November
Fischer erwartet Konstituierung des neuen Nationalrates um den 20. Dezember
Wien - Die vorgezogene Nationalratswahl wird aller
Voraussicht nach am 24. November stattfinden. Wie
Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) in einer Pressekonferenz am
Donnerstag erklärte, gebe es dafür einen weitgehenden Konsens. Die
Konstituierung des neuen Nationalrates könnte dann um den 20.
Dezember stattfinden. Der Nationalrat wird sich nächste Woche am Donnerstag noch
schwerpunktmäßig mit dem Thema Hochwasser beschäftigen. Außerdem sind
Erklärungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Vizekanzlerin
Susanne Riess-Passer (F) vorgesehen. Für Freitag ist dann die
Auflösungsdebatte geplant.
Dazu wird voraussichtlich bereits am Donnerstag der Antrag zur
Auflösung des Nationalrates eingebracht. Anschließend wird in einer
kurzen Zuweisungssitzung dieser Antrag an den Verfassungsausschuss
weitergeleitet, der eventuell ebenfalls noch am Donnerstag tagen
könnte. In einer dritten Sitzung am Freitag könnte dann der
Auflösungsbeschluss gefasst werden, wenn mit Zwei-Drittel-Mehrheit
auf die 24-stündigen Auflagenfrist verzichtet wird. Ein Einwand der
SPÖ dagegen sei aber nicht zu erwarten. Theoretisch möglich wäre
auch, dass schon am Donnerstag der bereits im Parlament liegende
Neuwahl-Antrag der SPÖ beschlossen wird. Damit rechnet Fischer aber
nicht, weil dies den "Schönheitsfehler" hätte, dass die
Regierungsparteien damit einem SPÖ-Antrag zustimmen müssten.
Im weiteren Prozedere wird der Beschluss "blitzartig" dem
Bundespräsidenten zugeleitet, der ihn dann zwecks Kundmachung an den
Bundeskanzler weiterleitet. Die Regierung wird dann voraussichtlich
am Montag in einem Sonderministerrat mit einer Verordnung den
Stichtag und den Wahltag beschließen. Dem könnte dann am 23.
September der Hauptausschuss zustimmen. Dann beginnen die Fristen zu
laufen, woraus sich der 24. November als Wahltag ergebe. Spätestens
30 Tage später kann sich dann der neue Nationalrat konstituieren,
Fischer rechnet mit dem 20. Dezember.
Unter Hinweis auf das "Kontinuitätsprinzip" verwies Fischer
darauf, dass die parlamentarische Handlungsfähigkeit nicht mit dem
Auflösungsbeschluss am nächsten Freitag endet. Die jetzige
Legislaturperiode endet erst mit Konstituierung des neuen
Nationalrates.
In der Zeit zwischen dem Auflösungsbeschluss und dem Wahltag am
24. November könnte es noch eine Nationalratssitzung geben. Über die
Frage ob mit dem Auflösungsbeschluss auch das Tagungsende ähnlich wie
in der Sommerpause beschlossen wird, wird die Präsidiale noch
beraten. In diesem Fall wären Sitzungen dann auf Verlangen von einem
Drittel der Abgeordneten oder auf Beschluss der Bundesregierung
abzuhalten. Fischer empfahl aber grundsätzlich "eine gewisse
Zurückhaltung" dafür. Solche Sitzungen im Wahlkampf wären "nicht
gerade ein Musterbeispiel für einen Ausbund an Sachlichkeit".
Vorläufig gebe es dafür aber keine Anzeichen.
Da der Nationalrat handlungsfähig bleibt, wäre rein theoretisch
auch eine Sitzung zwischen dem Wahltag und der Konstituierung des
neuen Nationalrates möglich. Dies sei aber nur für Krisenfälle
gedacht. Es sei "ein eisernes Gesetz", dass es in dieser Zeit keine
Sitzung gebe, seit 1945 sei dies auch nicht mehr geschehen,
erläuterte Fischer.
Voll funktionsfähig bleibt der Hauptausschuss. Fischer sprach sich
auch dafür aus, dass er vor den zwei wichtigen EU-Gipfelkonferenz in
diesem Jahr noch zusammentritt. Für den Rat in Kopenhagen am 12. und
13. Dezember appellierte Fischer an die Regierung, Zurückhaltung zu
üben. Die Regierung werde nach der Wahl dem Bundespräsidenten ihren
Rücktritt anbieten, aber mit der Fortführung der Geschäfte betraut
werden. In dieser Phase sei "politische Kultur und
Fingerspitzengefühl" nötig, meinte Fischer. Die Stellung der
Regierungsmitglieder bleibe durch die Neuwahl unberührt. Die
angekündigten Rücktritt haben "politische, aber keine rechtlichen
Auswirkungen". (APA)