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Leo Kirch (links) und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Rolf Breuer.

Foto: APA/dpa/Bernd Settnik/Tom Maelsa

Leo Kirch darf sein Paket am Axel Springer Verlag nicht gegen den Willen des Verlages an einen neuen Großaktionär verkaufen. Das Landgericht München bestätigte am Donnerstag weitgehend eine einstweilige Verfügung des Springer- Verlages gegen Kirch. Damit ist Kirch mit seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung gescheitert.

Verkauf vom Tisch

Ein Verkauf des Pakets an den Essener Medienkonzern WAZ dürfte damit endgültig vom Tisch sein. Der Axel Springer Verlag zeigte sich zufrieden über die Entscheidung des Gerichts. Der Verlag könnte das 40-prozentige Paket an den Schweizer Ringier-Verlag veräußern. Der Bieterwettstreit um die insolvente KirchMedia ist derweil in die letzte Runde gegangen.

Um die Vinkulierung der Springer-Aktien zu umgehen, wollte Kirch seine Gesellschaft PrintBeteiligung mehrheitlich an die WAZ veräußern. In dieser Gesellschaft lagert das Springer-Paket. Das Gericht entschied jedoch, dass sich neue Gesellschafter maximal mit 24,9 Prozent an der PrintBeteiligungen beteiligen dürfen. In diesem Punkt schränkte der Vorsitzende Richter Christian Ottmann die einstweilige Verfügung Springers damit etwas ein. In ersten Agenturberichten hatte es fälschlicherweise geheißen, Kirch dürfe bis zu 24,9 Prozent von seinem 40-Prozent-Paket ohne Zustimmung Springers veräußern.

Eine vollständige Übernahme der Beteiligungsgesellschaft durch die WAZ kommt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Frage. Ohne diesen "Umweg" beim Verkauf des Springer-Pakets benötigt Kirch wegen der Vinkulierung der Aktien die Zustimmung des Springer- Aufsichtsrats. Einem Verkauf an die WAZ wird der Verlag nach eigenen Angaben nicht zustimmen. (APA/dpa)