Die geplante Verbesserung im Wettbewerb bei Ortsnetz-Telefongesprächen wird nach Einschätzung der Wettbewerber der Deutschen Telekom von den Verbrauchern erst im nächsten Jahr genutzt werden können. Freie Wahl Der Geschäftsführer des Wettbewerber-Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, sagte am Montagabend in Bonn, er gehe davon aus, dass für die Kunden in diesem Jahr die freie Wahl des Ortsnetzanbieters vor jedem Gespräch nicht mehr realisiert werden könne. Bisher gebe es lediglich die formale Absicht zur Einführung der freien Betreiberwahl im Ortsnetz, während die konkrete Ausfüllung noch ungeklärt sei. Liberalisierung Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird Angaben aus Teilnehmerkreisen zufolge voraussichtlich am Dienstag den Weg für die seit langem von der Europäischen Union verlangte Liberalisierung von Ortsnetzgesprächen freimachen. Durch die so genannte kleine Novelle des Telekommunikationsgesetzes könnten Verbraucher, wie bei Fern- und Auslandsgesprächen schon seit Jahren üblich, ab Dezember Ortsgespräche dauerhaft über einen Anbieter ihrer Wahl führen (Preselection) oder vor jedem Gespräch einen Anbieter neu wählen (Call-by-Call), ohne ihren Anschluss bei einer Gesellschaft kündigen zu müssen. Davon verspricht sich die EU eine Belebung des Wettbewerbs im Ortsnetz und ein Sinken der Gesprächsgebühren. Beherrschend Derzeit hat die Deutsche Telekom im Ortsnetz noch einen Marktanteil von 95 Prozent, den Rest teilen sich Anbieter wie Colt, Netcologne oder Arcor. Der politischen Einigung im Vermittlungsausschuss war ein monatelanger Streit zwischen der Bundesregierung und dem SPD-geführten Bundesland Nordrhein-Westfalen vorausgegangen. Nordrhein-Westfalen hatte verlangt, die bereits getätigten Investitionen der Anbieter von Ortnetzdienstleistungen zu schützen. Hintergrund ist, dass durch die freie Betreiberwahl neue Anbieter die Leitungen der Ortsnetzbetreiber mitbenutzen dürfen. Einwände Der Forderung von Nordrhein-Westfalen schloss sich der Vermittlungsausschuss dem Vernehmen nach an. Danach soll im Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben werden, dass die Investitionskosten von Netzbetreibern stärker berücksichtigt werden sollen. Die Kosten des Teilnehmeranschlusses bei der Berechnung der Call-by-Call-Entgelte müssten angemessen berücksichtigt werden, hieß es. Details solle die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post regeln. Der Bundesregierung droht eine Klage der Europäischen Union (EU), da sie mit der Einführung der freien Betreiberwahl im Ortsnetz in Verzug ist. Skepsis VATM-Geschäftsführer Grützner begründete seine Skepsis hinsichtlich eines möglichen Marktstarts im Dezember mit zahlreichen Unwägbarkeiten. So müssten zuvor noch die technischen Details zur Einführung der freien Betreiberwahl von der Regulierungsbehörde entworfen und der Telekom sowie ihren Wettbewerber bekannt gemacht werden. Im Anschluss daran habe die Telekom Gelegenheit, den Wettbewerbern einen Vorschlag über Preise und Konditionen zu unterbreiten. Sofern darüber zwischen der Telekom und den neuen Anbietern von Ortsnetzgesprächen keine Einigung erzielt werden sollte, müsse dann nochmals die Regulierungsbehörde tätig werden. (APA/Reuters)