Unzulässige Crosspromotion beim ORF hat der Bundeskommunikationssenat (BKS) festgestellt. Mit Montag zugestelltem Bescheid untersagt er den Spot "Toni, der Lehrbub des Osterhasen", der im ORF Fernsehen zur Bewerbung des Radioprogramms Ö3 geschalten wurden. Schon zuvor hat das Wiener Handelsgericht in einer einstweiligen Verfügung diese Art der Cross Promotion verboten.
Das ORF-Gesetz verbietet die Bewerbung von Radioprogrammen der Anstalt im Fernsehen, außer es handelt sich um Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte. Im vom Krone Hitradio beanstandeten Spot wurde zwar auf die Sendung Ö3 Extra verwiesen. Aber, so der Bescheid: "Der neutral gehaltene Hinweis auf die Ö3 Osterfestspiele in der Sendung Ö3 Extra des Hörfunkprogramms Ö3 durch Verlesung und die Einblendung eines Inserts tritt gegenüber dem Aufmerksamkeit heischenden, im Dialekt sprechenden Hasen völlig in den Hintergrund. Also gehe es um die Förderung des Images des genannten Hörfunkprogrammes.