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Wien - Die wahrscheinlichsten Termine für die vorgezogenen Neuwahlen sind der 24. November oder der 1. Dezember. Ziemlich sicher ist auch die Auflösung des Nationalrates am 19. bzw. 20. September. Soll am 24. November gewählt werden, müsste rasch nach dem Auflösungsbeschluss des Nationalrates in einem Sonderministerrat und im Hauptausschuss die Verordnung mit dem Stichtag und Wahltermin beschlossen werden. Mit einem Wahltermin 1. Dezember hätte man dafür eine Woche Zeit. Mit diesen Eckpunkten ergeben sich folgende zwei Varianten für den Fahrplan bis zur Wahl: WAHLTAG 24. NOVEMBER: - Auflösungsbeschluss des Nationalrates: 19. oder 20. September - Ministerrat und Hauptausschuss beschließen Verordnung mit Wahltermin: 20. oder 21. September - Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt: Montag, 23. September - Wahl-Stichtag: 24. September - Kandidatenlisten Regional- und Landesebene: spätestens 18. Oktober - Kandidatenlisten Bund: spätestens 4. November - Wahltermin: 24. November WAHLTAG 1. DEZEMBER: - Auflösungsbeschluss des Nationalrates: 19. oder 20. September - Ministerrat und Hauptausschuss beschließen Wahltermin: vor dem 30. September - Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt: spätestens 30. September - Wahl-Stichtag: 1. Oktober - Kandidatenlisten Regional- und Landesebene: spätestens 25. Oktober - Kandidatenlisten Bund: spätestens 11. November - Wahltermin: 1. Dezember (APA)