Wien - Die wahrscheinlichsten Termine für die vorgezogenen
Neuwahlen sind der 24. November oder der 1. Dezember. Ziemlich sicher
ist auch die Auflösung des Nationalrates am 19. bzw. 20. September.
Soll am 24. November gewählt werden, müsste rasch nach dem
Auflösungsbeschluss des Nationalrates in einem Sonderministerrat und
im Hauptausschuss die Verordnung mit dem Stichtag und Wahltermin
beschlossen werden. Mit einem Wahltermin 1. Dezember hätte man dafür
eine Woche Zeit.
Mit diesen Eckpunkten ergeben sich folgende zwei Varianten für den
Fahrplan bis zur Wahl:
WAHLTAG 24. NOVEMBER:
- Auflösungsbeschluss des Nationalrates: 19. oder 20. September
- Ministerrat und Hauptausschuss beschließen Verordnung mit
Wahltermin: 20. oder 21. September
- Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt:
Montag, 23. September
- Wahl-Stichtag: 24. September
- Kandidatenlisten Regional- und Landesebene: spätestens 18.
Oktober
- Kandidatenlisten Bund: spätestens 4. November
- Wahltermin: 24. November
WAHLTAG 1. DEZEMBER:
- Auflösungsbeschluss des Nationalrates: 19. oder 20. September
- Ministerrat und Hauptausschuss beschließen Wahltermin: vor dem
30. September
- Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt: spätestens
30. September
- Wahl-Stichtag: 1. Oktober
- Kandidatenlisten Regional- und Landesebene: spätestens 25.
Oktober
- Kandidatenlisten Bund: spätestens 11. November
- Wahltermin: 1. Dezember
(APA)