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Helfen Nachbarn den Nachbarn ist das steuerfrei - helfen Betriebe den Mitarbeitern wird Lohnsteuer fällig

Foto: APA/Artinger
Perg/Wien - Wenn Private helfen, hält der Fiskus die Hand auf. Diese ärgerliche Erfahrung mussten in den vergangenen Wochen zahlreiche Betriebe machen, die ihren vom Hochwasser geschädigten Mitarbeitern eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen wollten. Grund: Für einmalige Sonderzahlungen wird Lohnsteuer fällig.

Der Perger Baufarbenhersteller Synthesa etwa kann und will rund 72.700 Euro locker machen. "Viele unserer Mitarbeiter hat es ganz schlimm erwischt", erzählt Geschäftsführer Hans-Joachim Adali. Eine langjährige Vorarbeiterin und ihr querschnittgelähmter Sohn hätten - um nur ein Beispiel zu nennen - durch die Flut nahezu alles verloren. Insgesamt seien rund 30 bis 40 Familien betroffen. "Die brauchen wirklich jede Unterstützung", so Adali.

In der Praxis muss jedoch der Dienstgeber einen um die Lohnsteuer erhöhten Betrag auszahlen, um den Mitarbeitern mit dem geplanten Betrag unter die Arme greifen zu können. Oder die Empfänger verlieren eben den Betrag, den die Lohnsteuer ausmacht. Und das können bis zu fünfzig Prozent sein.

Kammer protestiert

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich hat bereits Protest gegen diese staatliche Ausnützung einer Notsituation erhoben. Anscheinend mit Erfolg. Das Finanzministerium bedauert, dass bei der jüngst beschlossenen Gesetzesvorlage zur Hilfestellung bei Hochwasserschäden auf die Lohnsteuerproblematik vergessen wurde. Das Gesetz soll nun abgeändert werden, freiwillige Firmenzuwendungen an Arbeitnehmer zur Beseitigung von Katastrophenschäden werden von der Lohnsteuer befreit. (DERSTANDARD, Printausgabe, 9.9.2002)