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Maurice Papon

Foto: APA/AFP/Guillot
Paris - Der schwer kranke französische Nazi-Kollaborateur Maurice Papon bleibt in Haft. Die Pariser Staatsanwaltschaft lehnte am Mittwoch eine Freilassung des 92-jährigen Papon ab. Bei einer Haftverschonung sei die öffentliche Ordnung bedroht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Pariser Berufungsgericht entscheidet am 18. September, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt. Papon war 1998 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Während der Besetzung Frankreichs durch Deutschland im Zweiten Weltkrieg hat er sich als hoher Funktionäre des Vichy-Regimes der Beihilfe an der Deportation von mehr als 1.500 Juden schuldig gemacht. Die meisten Deportierten wurden im Konzentrationslager Auschwitz ermordet oder kamen unter den dort herrschenden Bedingungen ums Leben. Nach dem Krieg war Papon unter anderem Polizeichef von Paris und gegen Ende seiner Beamtenkarriere Minister für Haushaltsfragen unter Präsident Valery Giscard d'Estaing. Chirac lehnt Gnadengesuche Papons ab Die Freilassung Papons war von seinen Anwälten unter Hinweis auf seinen Gesundheitszustand beantragt worden. Zwei Ärzte hatten im vergangenen Jahr erklärt, dass er unter einer "weit fortgeschrittenen, schweren und schwächenden Herz-Kreislauf-Krankheit" leide. Papon ist demnach zu keiner selbstständigen Handlung mehr fähig und mittlerweile bettlägrig. Wiederholt lehnte der französische Präsident Jacques Chirac Gnadengesuche Papons ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli eine Klage für eine vorzeitige Haftentlassung Papons zugelassen. Nach einer Entscheidung der Straßburger Richter war das Verfahren gegen den Nazi-Kollaborateur in Bordeaux "ungerecht". 1999 wurde Papon ein Prozess vor dem Kassationsgericht verweigert, weil er nicht wie damals noch vorgeschrieben am Vorabend im Gefängnis erschienen war. (APA)