Wien - Tipps zur richtigen der Nutzung der Böden nach dem
Hochwasser haben die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
und das Umweltbundesamt in einem Merkblatt zusammengestellt. Den
Betroffenen sollen "konkrete Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit
den landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen gegeben
werden", hieß es heute, Dienstag, in einer Aussendung des
Umweltbundesamtes. Das Merkblatt wurde an alle betroffenen Gemeinden
geschickt.
Hygiene beachten!
Bei allen Arbeiten sollten übliche hygienische Maßnahmen wie
gründliches Händewaschen beachtet werden. Die Experten rieten,
Handschuhe, Gummistiefel und Feuchtigkeit abweisende Kleidung zu
tragen. Hautkontakt mit dem Schlamm sollte vermieden werden.
Unmittelbar nach dem Rückgang des Wassers sind überflutete
Bodenbereiche und Schlamm mit Viren, Bakterien und Parasiten
verunreinigt. Die Bodenorganismen töten diese Krankheitskeime ab.
Beschleunigt werden kann der Abbauprozess durch eine flache
Bodenbearbeitung zur Durchlüftung alle zwei bis drei Wochen, fünf bis
zehn Zentimeter tief.
Feststellen einer Ölkontamination
Sind überflutete Bereiche mit einem dünnen Ölfilm oder mit
kontaminiertem Schlamm bedeckt, rechnet das Umweltbundesamt durch die
Selbstreinigungskraft mit einem Abbau bis zum Herbst. Bei Verdacht
auf eine "grobe" Verunreinigung mit Mineralölrückständen kann eine
Bodenanalyse durchgeführt werden.
Um eine Ölkontamination grob festzustellen, reicht die
"Nasenprobe", hieß es. Ein luftdichtes Gefäß, halb mit Boden oder
Schlamm gefüllt, muss über Nacht aufbewahrt werden. Ist beim Öffnen
kein Ölgeruch wahrzunehmen, ist der Boden weitgehend rückstandsfrei.
Bei Kontamination mit Schwermetallen gibt nur eine chemische Analyse
Aufschluss über die Details.
Kein erdnahes Gemüse essen
Durch den Schlamm können laut dem Merkblatt im Oberboden
physikalische oder chemische Bodeneigenschaften verändert worden
sein. Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte im kommenden
Frühjahr eine entsprechende Bodenanalyse durchgeführt werden.
Vom Konsum von Obst und Gemüse aus überfluteten Bereichen rieten
die Spezialisten ab. Wurzel- und Knollengemüse, "erdnahes" Gemüse
sowie Obst und Fruchtgemüse, das mit Überschwemmungswasser in Kontakt
gekommen ist, sollte nicht verwendet werden. Kontaminierte
Nahrungsmittel können entsorgt, eingearbeitet oder kompostiert
werden. Auch überflutetes Gras oder Grünfutter darf nicht verfüttert,
siliert oder kompostiert werden.
Für vom Hochwasser Betroffene führen die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit und das Umweltbundesamt eine Sonderaktion
zur chemischen Analyse von Hochwasserschlamm bzw. überfluteten Böden
auf Mineralölrückstände und Schwermetalle zum ermäßigten Preis von 75
Euro durch.
(APA)