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Gericht entscheidet: Ungarische Holocaust-Überlebende dürfen USA klagen
US-Truppen hatten 1945 von den Nazis geraubtes Gold beschlagnahmt - Inhalt des "Goldzuges" wurde den Eigentümern vorenthalten
Miami/Budapest/Wien - Ungarische Überlebende der
NS-Verfolgung und ihre Angehörigen dürfen die Vereinigten Staaten
wegen der Konfiszierung ihres von den Nazis geraubten Besitzes im
Zweiten Weltkrieg klagen. Dies hat ein Gericht in Süd-Florida
entschieden, wie die ungarische Tageszeitung "Nepszabadsag" berichtet. 13 in den USA
lebende Holocaust-Überlebende aus Ungarn und ihre Nachkommen hatten
im Mai letzten Jahres eine Sammelklage eingebracht.Der "Goldzug"
Sie forderten eine Entschädigung für ihre Wertsachen, die 1945 im
so genannten "Goldzug" von Ungarn nach Österreich transportiert und
im Mai 1945 von US-Truppen bei Salzburg beschlagnahmt worden waren.
Das US-Gericht musste zunächst klären, ob die Kläger berechtigt
seien, eine derartige Klage einzubringen.
Die Holocaust-Überlebenden werfen den USA vor, den Inhalt des
"Goldzuges", der geraubte Wertsachen und Kunstgegenstände der
ungarischen Juden enthielt, ungerechtfertigt zurückbehalten zu haben.
Nach dem Krieg wurden die Güter - darunter Gold, Schmuck, Teppiche,
Kunstgegenstände und religiöse Gegenstände - nicht an die
ursprünglichen Besitzer, die von den Amerikanern für
"unidentifizierbar" erklärt wurden, zurückerstattet, sondern zum
Großteil zu Gunsten von jüdischen Organisationen in den USA
versteigert.
Mehr als tausend Kunstschätze aus den Beständen wurden wiederum
dem Staat Österreich zugesprochen. Bereits während der Lagerung der
Schätze in Österreich bereicherten sich nach Bericht von Historikern
außerdem etliche hohe US-Offiziere und auch einfache Soldaten an den
Schätzen.
Vertrauenslage und Vertragsbruch
Die Richterin wies nach einem Bericht der US-Tageszeitung
"Sun-Sentinel" in ihrem Urteil darauf hin, dass sich zur Zeit der
Beschlagnahme die US-Armee in einer "Vertrauenslage" gegenüber den
Holocaust-Überlebenden befunden habe und deswegen wegen
"Vertragsbruchs" belangt werden könne. Die Kläger hatten darauf
hingewiesen, dass die US-Regierung sie jahrzehntelang über den
Verbleib ihrer geraubten Wertgegenstände "in die Irre geführt" habe.
Sie berufen sich darauf, dass die ursprünglichen Besitzer sehr wohl
hätten identifiziert werden können, da ein Teil der ungarischen
Inventarlisten erhalten geblieben sei.
Die Anwälte der Vereinigten Staaten argumentierten zunächst mit
der ihrer Meinung nach gegebenen Verjährung der Angelegenheit. Die
Kläger wiesen jedoch darauf hin, dass sie vor dem Bericht einer durch
die Regierung von Präsident Bill Clinton eingesetzten
Untersuchungskommission gar nicht von der Geschichte des "Goldzuges"
gewusst hätten. Der Regierungsbericht aus dem Jahr 1999 verurteilt
die Politik der USA bezüglich den "Goldzug", da die Güter eindeutig
als jüdisches Eigentum identifizierbar gewesen seien.
Ein Teil der Gegenstände aus dem "Goldzug" wurde von den USA nach
dem Krieg an Österreich übergeben. Die jüdischen religiösen Schätze
gingen an die wiedererstandenen jüdischen Gemeinden in Österreich,
1.200 Kunstwerke aus jüdischem Besitz wurden 1949 der
österreichischen Bundesregierung übergeben. Den Forderungen der
ungarischen Regierung und ungarischer jüdischer Organisationen nach
Rückgabe wurde jedoch nie statt gegeben. (APA)