Miami/Budapest/Wien - Ungarische Überlebende der NS-Verfolgung und ihre Angehörigen dürfen die Vereinigten Staaten wegen der Konfiszierung ihres von den Nazis geraubten Besitzes im Zweiten Weltkrieg klagen. Dies hat ein Gericht in Süd-Florida entschieden, wie die ungarische Tageszeitung "Nepszabadsag" berichtet. 13 in den USA lebende Holocaust-Überlebende aus Ungarn und ihre Nachkommen hatten im Mai letzten Jahres eine Sammelklage eingebracht.Der "Goldzug" Sie forderten eine Entschädigung für ihre Wertsachen, die 1945 im so genannten "Goldzug" von Ungarn nach Österreich transportiert und im Mai 1945 von US-Truppen bei Salzburg beschlagnahmt worden waren. Das US-Gericht musste zunächst klären, ob die Kläger berechtigt seien, eine derartige Klage einzubringen. Die Holocaust-Überlebenden werfen den USA vor, den Inhalt des "Goldzuges", der geraubte Wertsachen und Kunstgegenstände der ungarischen Juden enthielt, ungerechtfertigt zurückbehalten zu haben. Nach dem Krieg wurden die Güter - darunter Gold, Schmuck, Teppiche, Kunstgegenstände und religiöse Gegenstände - nicht an die ursprünglichen Besitzer, die von den Amerikanern für "unidentifizierbar" erklärt wurden, zurückerstattet, sondern zum Großteil zu Gunsten von jüdischen Organisationen in den USA versteigert. Mehr als tausend Kunstschätze aus den Beständen wurden wiederum dem Staat Österreich zugesprochen. Bereits während der Lagerung der Schätze in Österreich bereicherten sich nach Bericht von Historikern außerdem etliche hohe US-Offiziere und auch einfache Soldaten an den Schätzen. Vertrauenslage und Vertragsbruch Die Richterin wies nach einem Bericht der US-Tageszeitung "Sun-Sentinel" in ihrem Urteil darauf hin, dass sich zur Zeit der Beschlagnahme die US-Armee in einer "Vertrauenslage" gegenüber den Holocaust-Überlebenden befunden habe und deswegen wegen "Vertragsbruchs" belangt werden könne. Die Kläger hatten darauf hingewiesen, dass die US-Regierung sie jahrzehntelang über den Verbleib ihrer geraubten Wertgegenstände "in die Irre geführt" habe. Sie berufen sich darauf, dass die ursprünglichen Besitzer sehr wohl hätten identifiziert werden können, da ein Teil der ungarischen Inventarlisten erhalten geblieben sei. Die Anwälte der Vereinigten Staaten argumentierten zunächst mit der ihrer Meinung nach gegebenen Verjährung der Angelegenheit. Die Kläger wiesen jedoch darauf hin, dass sie vor dem Bericht einer durch die Regierung von Präsident Bill Clinton eingesetzten Untersuchungskommission gar nicht von der Geschichte des "Goldzuges" gewusst hätten. Der Regierungsbericht aus dem Jahr 1999 verurteilt die Politik der USA bezüglich den "Goldzug", da die Güter eindeutig als jüdisches Eigentum identifizierbar gewesen seien. Ein Teil der Gegenstände aus dem "Goldzug" wurde von den USA nach dem Krieg an Österreich übergeben. Die jüdischen religiösen Schätze gingen an die wiedererstandenen jüdischen Gemeinden in Österreich, 1.200 Kunstwerke aus jüdischem Besitz wurden 1949 der österreichischen Bundesregierung übergeben. Den Forderungen der ungarischen Regierung und ungarischer jüdischer Organisationen nach Rückgabe wurde jedoch nie statt gegeben. (APA)