Es mag ein kleiner Trost für Umweltschützer sein, dass sich die Verhandler beim bisher wenig erfolgreichen Weltgipfel in Johannesburg darauf geeinigt haben, die Schlussdeklaration des Weltgipfels nicht von vornherein dem Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO) unterzuordnen. Damit soll verhindert werden, dass die wohlklingenden Ziele zum Schutz des Klimas und zur Verringerung der Armut mit Hinweis auf mögliche Handelsbeschränkungen verworfen werden können.Für viele Umweltorganisationen ist die WTO zum Feindbild geworden, weil sie in einigen aufsehenerregenden Urteilen Handelsbarrieren aufgrund von Umweltbedenken aufgehoben hat - etwa das US-Verbot für mexikanischen Tunfisch, der in für Delfine tödlichen Treibnetzen gefangen wurde. Es gibt allerdings bereits Umweltabkommen, die den WTO-Verträgen gleichwertig gegenüberstehen, etwa das Abkommen über biologische Vielfalt, das Beschränkungen der Gentechnik erlaubt. Diese Gleichstellung von Umwelt- und Handelsabkommen könnte im Streitfall eindeutige Schiedsurteile verhindern und damit die internationale Rechtssicherheit untergraben. Besser wäre es daher, in der laufenden WTO-Runde die Rolle des Umweltschutzes im Welthandel und das Recht auf ökologisch motivierte Importschranken deutlicher abzustecken. Auch bei einem Erfolg in Johannesburg säßen die Verfechter des Freihandels auf dem längeren Ast. Im Vergleich zu WTO-Verträgen sind Umweltabkommen zahnlos - sie sind entweder unverbindlich oder besitzen keinen Sanktionsmechanismus für Verstöße. Aber selbst in der WTO sind Sanktionen ein zweischneidiges Schwert. Zwar darf die EU laut WTO-Urteil US-Einfuhren mit vier Milliarden Dollar an Strafzöllen belegen - doch wenn sie es tut, schadet sie vor allem der eigenen Wirtschaft. (DER STANDARD, Printausgabe, 3.9.2002)