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Unterlassungsaufforderungen
Wie es in der Aussendung heißt ist dieser Schritt aufgrund zahlreicher Anfragen und einer einstweiligen Verfügung des Landesgrichtes Steyr (26 Cg 58/02b) notwendig. Die Firma Meteodata schickt an Website-Betreiber, die auf ihrer Seite einen Link auf die Wetterkarten von Metedata gesetzt haben, laut ARGE Daten - "nicht nur eine Unterlassungsauffoderung, sondern auch eine Honorarforderung mit teilweise absurden Beträgen und Begründungen".
ARGE Daten sieht keinen Grund zu zahlen
Wenn keine Zahlungen eingehen, werden nach einigen Tagen "Vergleichsangebote" an die Webseiten-Betreiber versandt. Diese liegen zwischen 60 und 90 Prozent unter der ursprünglichen Forderung. Die ARGE Daten meint in der Aussendung: "Die Vorgangsweise erinnert stark an die Schwindelrechnungen diverser Branchenbücher, ist jedoch psychologisch wesentlich besser organisiert".
Die Sachlage nach Meinung der ARGE Daten
Nach Analyse der vorhanden Fakten ergibt sich für die ARGE Daten folgende Sachlage:
-"Wo kein Vertrag besteht, wird es auch nicht möglich sein Honorare oder Lizenzgebühren einzufordern. - Ob Urheberrechtsverletzungen durch das Setzen von Links bestehen ist mehr als fraglich und überhaupt nur dort argumentierbar, wo ein durchschnittlicher Internetbenutzer nicht erkennen kann, von wem eine bestimmte Information stammt. - Ein Unterlassungsanspruch auf das Setzen eines Links wird Meteodata nur haben, wenn der Link so gesetzt wird, dass nicht erkennbar ist, daß eine Fremdseite aufgerufen wird", so die ARGE.
"Aggressiver Ton und Pseudojuristerei"
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten in der Aussendung: "Meteodata verwendet bei seinen Schimmelbriefen zwar einen äußerst aggressiven Ton und eine pseudojuristische Argumentation, sie wird sich jedoch hüten, ihre Forderungen einzuklagen. Derartige Klagen sind mangels Grundlage völlig chancenlos und eine entsprechende Entscheidung würde das Abmahnunwesen von Meteodata ein für allemal unmöglich machen." Nach Schätzungen der ARGE Daten würden zwischen 5 bis zehn Prozent der Webseiten-Betreiber auf die Schreiben durch Bezahlung der geforderten Beträge reagieren.
Der Gerichtsentscheid
In der Aussendung der ARGE Daten wird auch auf den Gerichtsentscheid des Landesgerichts Steyr Bezug genommen: "Die Entscheidung des LG Steyr, das natürlich von Meteodata entsprechend benutzt wird, bestätigt unsere Position eindrucksvoll. Tatsächlich wurde vom Gericht ausschliesslich die UWG-Widrigkeit eines versteckten Links (Frames) festgehalten. Wir haben schon vor Monaten hingewiesen, dass ein Link nur dann als problematisch (rechtswidrig) anzusehen ist, wenn er versucht fremden Webcontent als eigenen darzustellen".
Aus der Begründung des LG Steyr: "Zunächst ist festzuhalten, dass die sogenannten Links, also die Verknüpfungen von einer Webseite zu einer anderen, eines der zentralen Möglichkeiten im WWW sind. Daraus wird überwiegend geschlossen, dass die im WWW publizierten Inhalte frei zugänglich zum Abruf bereit gehalten werden. Es wird unterstellt, dass nicht nur das Einverständnis besteht, dass sie aufgerufen werden und betrachtet werden können, sondern auch, dass auf diese Inhalte mit Links gegriffen werden kann." Die ARGE Daten erwartet in den nächsten Wochen eine Entscheidung des OLG in diesem Fall.(red)
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