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Im Kloster Mehrerau in Bregenz trieb über Jahre ein leitender Pater sein Unwesen. Rom untersucht nun die Causa.

Foto: APA/DIETMAR STIPLOVSEK

Bregenz - Die Gewalttaten von Pater Johannes kommen das Kloster Mehrerau teuer. Es einigte sich mit einem Opfer des ehemaligen Internatsleiters auf die Schadenersatzzahlung von 250.000 Euro. Was rund dem Zehnfachen der Höchstentschädigung durch die Klasnic-Kommission entspricht.

Emeran B., Klostername Johannes, blieb bisher ungeschoren. Über ein kircheninternes Verfahren zur Laisierung wird nun in Rom entschieden.

Revision zurückgewiesen

Den Vergleich im Zivilverfahren gab man kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) über eine von der Zisterzienserabtei angestrengte außerordentliche Revision bekannt. Die Revision wurde zurückgewiesen.

Die Begründung des OGH: Eine Person, deren kriminelle sexuelle Neigungen den Verantwortlichen bekannt waren, zum Internatsleiter zu bestellen sei schuldhaftes Fehlverhalten. Das mache die Verantwortlichen ersatzpflichtig.

Das heute 46-jährige Opfer hatte das Kloster geklagt, als es 2012 durch einen Zeitungsartikel erfuhr, dass der Klosterleitung bei der Bestellung zum Internatsleiter frühere Sexualdelikte des Paters bekannt waren. Die dreijährige Frist für die Schadenersatzverjährung gegen den Rechtsträger des Internats beginne erst zu jenem Zeitpunkt (2012), widersprach der OGH dem Revisionsargument Verjährung.

Sexueller Missbrauch gestanden

Emeran B. (77) hatte 2004 bei Einvernahmen gestanden, mehrere Schüler sexuell missbraucht zu haben. Das Strafverfahren wurde wegen Verjährung eingestellt, B. nach Tirol versetzt und dort 2010 suspendiert. Abt Anselm van der Linde gibt den Aufenthaltsort des Mitbruders nicht bekannt, strengte jedoch ein Laisierungsverfahren gegen B. an.

Dieses Verfahren wurde nun in erster Instanz abgeschlossen. Was konkret bedeutet, dass der Abt als Erstinstanz seine Untersuchungsergebnisse an die Glaubenskongregation in Rom schickt. Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl: "Es musste noch der Ausgang der Gerichtsverfahren abgewartet werden. Es dauert halt, bis man alle Unterlagen zusammengetragen hat. Sie sind jetzt aber unterwegs gen Rom." Nun liege es an Rom "zügig" zu entscheiden.

Für B. könnte das Verfahren mit einer Dimission, einem Ausschluss, enden. Das Kloster käme dann nicht mehr für seinen Unterhalt auf. Ob B. eine Pension oder staatliche Unterstützung erhalten wird, ist noch ungewiss. (Jutta Berger, DER STANDARD, 31.8./1.9.2013)