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Bitte nicht am Sonntagmorgen: Diese Teilnehmerin am Coburger Samba-Festival müsste in Baden-Württemberg ab 3 Uhr darauf verzichten, das Tanzbein zu schwingen.

Foto: epa/David Ebener

Eine Initiative der baden-württembergischen Jungliberalen, das umstrittene Tanzverbot an Feiertagen aufzuheben, droht zu scheitern. "Juli"-Landesvorsitzender Jens Brandenburg rechtfertigt seinen Vorstoß mit dem Argument, die Regelung sei "ist überholt und nicht mehr zeitgemäß" und bereite vor allem Diskotheken Probleme".

Derzeit dürfen die Tanzlokale des südwestlichen deutschen Bundeslandes in der Nacht auf Sonntag zwar bis 5 Uhr morgens geöffnet sein, müssen aber um 3 Uhr ihren Gästen das Tanzen verbieten. Nicht nur Jugendliche, sondern auch Gastronomen empfinden dies als bürokratisch und unzeitgemäß. Auf Verstöße gegen das zuletzt im Jahr 1995 geänderte Gesetz steht eine Geldstrafe von 1500 Euro.

CDU sieht keine Grund für Änderung

Obwohl die FDP in der Landesregierung sitzt und sogar zwei Minister stellt, ist eine Abschaffung des Tanzverbotes nicht in Sicht: Peter Hauk, der Fraktionsvorsitzende des Koalitionspartners CDU, betonte am Montag, er sehe "keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern." Schließlich zähle in seiner Partei "im Gegensatz zur FDP zur Liberalität auch die Wahrung von Werten,"  und dazu zähle "auch der Respekt vor christlichen Feiertagen."

Auch die katholische Kirche hält am Tanzverbot fest. Robert Eberle, der Sprecher des Erzbistums Freiburg, sieht "viele gute Gründe, den Ausverkauf der Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und tragen, zu verhindern. Den Menschen und dem, was unser Leben als Mensch auszeichnet, wäre mit Diskofieber am Karfreitag sicher nicht gedient." Er sorgt sich um den " Schutz der Gesellschaft vor pausenfreier Besinnungslosigkeit."