Medizin-Uni Wien geht nach Strafe wegen Überstunden zum VwGH

11. März 2010, 13:15

Uni-Rat und Rektor: "Entscheid des Unabhängigen Verwaltungssenats nicht im Interesse der Patienten"

Wien - Nach Verhängung einer Verwaltungsstrafe durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gegen den Rektor der Medizin-Universität Wien (MUW), Wolfgang Schütz, wegen Überstunden von Ärzten will die Medizin-Uni nun zum Verwaltungsgerichtshof gehen. "Die Rechtsauffassung des UVS hätte im überprüften Zeitraum zu einer schweren Beeinträchtigung der PatientInnenversorgung geführt", begründet der Uni-Rat am Donnerstag in einer Aussendung diesen Schritt.

Das Arbeitsinspektorat hatte die Med-Uni Wien wegen Nichteinhaltung einer Vereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) angezeigt, die die maximale Tagesarbeitszeit regelt. Diese Anzeige war in erster Instanz von der zuständigen Magistratsabteilung mit dem Argument zurückgewiesen worden, der Rektor der Med-Uni Wien könne die Abläufe der Krankenversorgung nicht steuern. Dieses Entscheidung hat der UVS in zweiter Instanz aufgehoben und dabei laut Uni auf die Rechtspflicht der Stadt Wien hingewiesen, für die erforderliche Zahl von Ärzten im AKH zu sorgen.

Patientenbetreuung gesetzliche Pflicht

Die Medizin-Uni argumentiert, die gesetzliche Pflicht zu haben, dem AKH die bei ihr beschäftigten Ärzte zur Patientenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind nach Ansicht des Uni-Rats dem AKH und der Uni unterschiedliche Rollen zugewiesen: "Die MedUni Wien ist zwar formal Dienstgeber der auch zu Forschung und Lehre verpflichteten Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken. Hinsichtlich der PatientInnenbetreuung unterliegen sie jedoch ausschließlich der Aufsicht durch das AKH. Nur das AKH kann entscheiden, ob etwa ein Anästhesist bei einer länger dauernden Operation Überstunden absolvieren muss oder nicht."

Für die Zukunft setzt man an der MedUni Wien auf die geplante gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft mit dem AKH, die die Abstimmung zwischen klinischem Routinebetrieb im AKH und Uni-Betrieb erleichtern soll. Zudem habe sich die Situation seit der Anzeige deutlich entspannt, es gebe zusätzliche Mittel für fehlende Arztstellen. (APA)

 

abu diaga
01
16.3.2010, 07:41
Da wird der schwarze Peter ...

... Wie immer hin und her geschoben. Bei den Patienten heisst es die Aerzte muessen forschen, bei den Studierenden die muessen die Patienten versorgen und intern heisst es man muesse ins Labor. Das haben die Unis jetzt davon dass sie in die "Vollrechtsfaeigkeit" (laecherlich) entlassen wurden. Ich bin dafuer dass die Unis verklagt werden bis es raucht, dass endlich mal ne richtige Loesung gefunden wird, wofuer eigentlich Uni-Aerzte die meiste Zeit arbeiten sollen! Primaer sicherlich Lehre und Forschung, fuer die Patientenversoegung muss primaer das Land/Stadt aufkommen. Da waers natuerlich dann auch richtig weiter zu ueberlegen, obs dann noch so viele Lehraerzte braucht - weil die meisten interessiert Lehre eh nit (da kein "Ruhm" mit Lehre

dr. horst
05
11.3.2010, 15:22

gar nichts hat sich entspannt.
im ganzen haus werden nach wie vor illegale überstunden geschoben.
anders lässt sich der betrieb gar nicht aufrecht erhalten.

Leider wurde dieser Postingname schon vergeben
02
11.3.2010, 14:26
Interessant - jetzt kommt der Stein ins Rollen!

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