Der Eingang einer Filiale von McDonald's. Zu sehen ist ein Schild mit dem Logo und der Schriftzug von McDonalds.
Der Ausflug zu McDonald's endete für zwei Schüler nun vor Gericht. Sie hatten sich auf ein Spiel mit einem Influencer eingelassen, das Video wurde im Tiktok-Channel von McDonald's verwendet. Dem haben die Schüler aber nie zugestimmt.
AP/Michel Spingler

Wien – Der Ausflug von M. mit seiner Schulklasse nach Wien im Juni des Vorjahres ist einigen Schülern noch lange in Erinnerung geblieben und hat jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Im Zuge ihrer Wien-Woche hatten damals fünf Schüler ein McDonald's-Restaurant in der Mariahilfer Straße besucht. Der minderjährige M. hatte dort zwei Influencer erkannt und gefragt, ob er ein Foto mit ihnen machen könne. Auch die anwesenden Schulkameraden wollten sich ein Selfie mit den Influencern nicht entgehen lassen. Dann habe einer der Influencer die Schüler gefragt, ob sie bei einem Video mit dem unter Jugendlichen bekannten Spiel "Nehmen oder verdoppeln" mitmachen wollen. Im konkreten Fall gehe es um das Nehmen oder Verdoppeln von Geld oder Waren – genauer gesagt um Chicken McNuggets. Die Schüler haben mitgespielt.

Der Umstand, dass ihr Spiel als Video von McDonald's anschließend für Werbezwecke verwendet würde, wurde den Schülern nicht mitgeteilt. Sie sagen, dass ihnen das vor Ort weder mündlich mitgeteilt worden sei, noch hätten sie schriftlich ihre Zustimmung dazu erteilt. Um eine Zustimmung für eine Veröffentlichung seien sie nie gefragt oder gebeten worden. Gelaufen ist das Video auf de Tiktok-Kanal von McDonald's.

Video wurde gelöscht

Dort ist das Video aktuell nicht mehr verfügbar, da M.s Eltern per Anwaltsschreiben das Restaurant zur Unterlassung und Beseitigung sowie zur Zahlung eines Benützungsentgelts aufgefordert haben. Den Klägern wurde von McDonald's mitgeteilt, dass das Video nicht mehr auf den Social-Media-Kanälen weiterverbreitet oder nochmals veröffentlicht werde und man dazu bereit sei, einen "entsprechenden gerichtlichen Unterlassungsvergleich hierüber abzuschließen".

Die Zahlung eines Benützungsentgelts lehnte McDonald's jedoch ab und bot zur gütlichen Bereinigung McDonald's-Produktgutscheine an. Das wiederum wollten die Kläger nicht hinnehmen. Sie fordern ein Entgelt, weil ihre Kinder ohne Zustimmung als Werbeträger fungiert hätten. Gefordert werden 2000 Euro pro Kläger – es geht vor dem Bezirksgericht Mödling nun also um einen Streitwert von 4000 Euro. "Es geht uns hier nicht um das Geld, sondern um das Prinzip, dass minderjährige Kinder hier für Werbezwecke verwendet werden, ohne deren Zustimmung oder jene der Eltern", sagt die Mutter von M. zum STANDARD. Den Eltern gehe es auch um den Datenschutz. Denn auch über eine Veröffentlichung des Videos seien weder Kinder noch Eltern informiert worden. "Da Datenschutz in Österreich großgeschrieben wird, ist es für die betroffenen Eltern unverständlich, dass es hier keine Konsequenzen für einen Konzern geben soll."

Aufgrund der fehlenden Zustimmung der Minderjährigen ergibt sich laut Anwalt Robert Haupt hier eine Rechtswidrigkeit. "Dass eine Zustimmung offenbar auch nicht vorliegt, ergibt sich auch daraus, dass McDonald's das Video sofort nach Aufforderung entfernt hat und in weiterer Folge einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich angeboten hat", erklärt Haupt, der die Kläger vertritt. "Das hätte McDonald's nicht tun müssen, wenn sie sich im Recht gefühlt hätten", sagt Haupt.

Aktion war erkennbar

In der Klagsschrift, die dem STANDARD vorliegt, wird der Verdacht geäußert, dass die Influencer "gezielt dafür eingesetzt werden, Minderjährige dazu zu überreden, in Videos der Influencer mitzuwirken. Diese Videos werden dann hinter dem Rücken der Darsteller von den Influencern an die beklagte Partei (McDonald's, Anm.) verkauft, sodass sie sich die Bezahlung entsprechender Modelldarsteller erspart".

McDonald's teilt auf Anfrage mit, dass die betreffenden Aufnahmen "von unserer Social-Media-Agentur geplant und von einem professionellen Produktionsteam begleitet" worden seien. "Vor Ort wurde die mündliche Zustimmung aller Teilnehmer für die Verwendung dieser Aufnahmen im Rahmen der McDonald's-Bewerbung auf Social Media eingeholt." (Bettina Pfluger, 7.5.2024)