Der Virologe Christian Drosten beriet die deutsche Bundesregierung zu Corona-Maßnahmen.
AP/Michael Sohn

Waren (Müritz) – Der deutsche Virologe Christian Drosten wurde während der Corona-Pandemie einer breiten Öffentlichkeit bekannt, unter anderem weil er die deutsche Bundesregierung beriet. Er sah sich deshalb immer wieder Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Ein Vorfall beschäftigte jetzt das Amtsgericht von Waren an der Müritz (Mecklenburg-Vorpommern). Drei Personen, zwei Frauen und ein Mann, waren angeklagt, weil sie Drosten im Sommer 2022 auf einem Campingplatz beschimpft hatten, auf dem der Wissenschafter mit seiner Familie übernachtete. Sie haben ihm unter anderem vorgeworfen, "der größte Verbrecher aller Zeiten" zu sein, und ihn "Massenmörder" genannt, berichtet Die Zeit. Wäre er alleine gewesen, hätte er die Situation "weggelächelt" sagt Drosten, doch er hatte seinen vierjährigen Sohn an der Hand. Am nächsten Tag begegnete er der Gruppe erneut. Eine der beiden Frauen meinte, er habe das Leben von Kindern auf dem Gewissen und schrie ihn an: "Verpiss dich!". Daraufhin rief Drosten die Polizei.

Die drei Personen wurden unter anderem wegen Verleumdung angeklagt. Eine der beiden Frauen behauptet vor Gericht, bei ihrer ehemaligen Arbeitstelle seien alle krank, weil sie sich impfen haben lassen und nennt Drosten erneut einen Verbrecher. Als der Staatsanwalt anspricht, dass Drosten Vater ist, erwidert die Frau, sie habe nicht gewusst, dass "so ein Mensch Kinder kriegt", wer mache denn "mit so was" ein Kind. Auch Drosten wurde als Zeuge mehr als drei Stunden lang von Verteidigern befragt. Er habe sich wie ein Angeklagter gefühlt, nicht wie ein Zeuge, sagt Drosten gegenüber Die Zeit, als er mit Impftoten und der Suizidrate bei Kindern während der Pandemie vom Anwalt der Angeklagten konfrontiert wurde.

Zwei Angeklagte wurden vom Richter schuldig gesprochen, Drosten öffentlich beleidigt zu haben. Ernsthafte Konsequenzen gibt es für sie aber nicht, sie wurden nur verwarnt. Eine Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger haben Berufung eingelegt, der Prozess wird in die nächste Instanz gehen. Gegen die dritte ursprüngliche Angeklagte war das Verfahren zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Drostens einziges Interesse sei gewesen, dass die Polizei dieser Situation ein Ende setze, sagt er. Nach diesem Prozess werde er sich beim nächsten Mal aber dreimal überlegen, ob er die Polizei verständige. (cwu, 27.4.2024)