Gaisberghof in Elsbethen Salzburg
Der neue Gaisberghof in der Gemeinde Elsbethen. Rechts vorne der "Löschteich" mit Sonnenliegefläche und Zugangstreppe mit Handlauf.
Foto: Thomas Neuhold

Ein kleiner Halbsatz in einer Anfragebeantwortung des ressortzuständigen Landesrates Martin Zauner (FPÖ) sorgt für heftige Diskussionen in Salzburg. Landtagsabgeordneter Simon Heilig-Hofbauer von den Grünen wollte wissen, ob der Käufer einer landwirtschaftlichen Liegenschaft in der Flachgauer Gemeinde Elsbethen über die für den Kauf laut Grundverkehrsgesetz erforderliche Landwirte-Eigenschaft verfüge – kurz gesagt: ob er Bauer sei. In der Beantwortung hält Zauner explizit fest, der Erwerber "verfügt(e) nicht über eine Landwirte-Eigenschaft gemäß Grundverkehrsgesetz 2001".

Bei dem Grundstück handelt es sich um die Fageralm – einen einst beliebten Alpengasthof an der Nordwestseite des Mühlsteins in Elsbethen. Der Gasthof ist inzwischen geschlossen. Insgesamt geht es um über 40.000 Quadratmeter, das Grundstück ist laut Flächenwidmungsplan landwirtschaftliches Grünland. Der Kaufvertrag wurde im Herbst 2020 abgeschlossen – Kaufpreis: 2,6 Millionen Euro.

Keine Konsequenzen

Der Fall ist in mehrfacher Sicht hochbrisant. Bei der Käuferin handelt es sich um die Markus Friesacher GmbH & Co KG. Friesacher ist in Salzburg ein einflussreicher Unternehmer mit besten Beziehungen in hohe ÖVP-Kreise. Zu seinem Firmenimperium zählen und zählten Diskonttankstellen, Bau- und Immobiliengeschäfte, ein Parkhaus sowie die Gmundner Keramik. In der ÖVP ist er gut vernetzt: Für Schlagzeilen sorgte im Sommer 2023 ein Festspielempfang, den er mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz ausgerichtet hatte, bei dem auch Landeshauptmann Wilfried Haslauer und weitere türkise Prominenz zugegen war.

Wie aus der Anfragebeantwortung des blauen Landesrates hervorgeht, hätte Friesacher die Fageralm wohl nie kaufen dürfen. Warum hat die Grundverkehrskommission den Deal trotzdem bewilligt? Es gebe nur zwei Varianten, meint Heilig-Hofbauer: "Die Behörde war unfähig oder willfährig." Konsequenzen dürfte "das Behördenversagen" (Heilig-Hofbauer) für Friesacher keine haben. Er habe einen gültigen Bescheid und sei damit rechtlich "aus dem Schneider", sagt ein Landesjurist auf Anfrage des STANDARD.

Unklar ist auch, was Friesacher, nachdem er die Almwirtschaft geschlossen hat, mit der Liegenschaft machen wird. Gerüchte, es seien touristisch genutzte Chalets geplant, haben sich nicht bewahrheitet. Die dafür erforderliche Widmungsänderung gibt es nicht.

Keine Kontrollen

Der Fall ist aber auch deshalb brisant, weil es innerhalb weniger Monate bereits der zweite umstrittene Grundstücksdeal von Friesacher ist, der öffentlich diskutiert wird. Wie vom STANDARD berichtet, hatte Friesacher wenige Kilometer von der Fageralm entfernt in Oberwinkel an der Elsbethener Seite des Salzburger Gaisberges ein prächtiges Anwesen errichten lassen. Auch am Bau des Gaisberghof genannten Gebäudekomplexes übten die Grünen harte Kritik. Sie stellten die Frage, ob der Bau tatsächlich ein landwirtschaftlicher Betrieb sei, so wie in den Einreichunterlagen festgehalten. Da das Anwesen im landwirtschaftlichen Grünland liegt, ist die bäuerliche Nutzung rechtlich Grundvoraussetzung für einen Neubau. Der Nobelbauernhof umfasse immerhin 2.000 Quadratmeter, habe aber nur 90 Quadratmeter Stallfläche, sagen die Grünen.

Es dürfte auch keine Kontrollen geben. Zwar wurden die Grundverkehrskommissionen der Bezirkshauptmannschaften inzwischen aufgelöst und durch einen landesweit zuständigen Grundverkehrsbeauftragten ersetzt, wie es um die Bewirtschaftung des Nobelgutes am Gaisberg steht, dürfte aber nie überprüft worden sein. Heilig-Hofbauer: Hier werde sogar ein Schwimmteich als – angeblich bewilligungsfreier – Löschwasserteich geduldet; "das ist wohl der einzige Löschwasserteich mit eigenen Sonnenliegeflächen und einer Zugangstreppe mit Handlauf".

Auch hier ortet Heilig-Hofbauer Behördenversagen; anderenfalls liege der Verdacht nahe, dass der Aufklärungswille in der Landesregierung enden wollend sei: "FPÖ-Landesrat Zauner übt sich in nobler Zurückhaltung und verzichtet auf ein strenges Vorgehen gegen die Freunderl der ÖVP." (Thomas Neuhold, 19.4.2024)