Wien - Ein wenig Bewegung gibt es in der Kärntner Anleger-Causa AvW rund um Wolfgang Auer Welsbach. Während in der Strafsache noch die Staatsanwaltschaft ermittelt, wird in den zahlreichen Zivilprozessen geschädigter Anleger längst verhandelt.

Der Hintergrund: Die Beteiligungsgesellschaft kauft keine Genussscheine der AvW Invest AG mehr zurück; an die 12.000 Anleger sind betroffen. Zuletzt waren laut einem der Anlegeranwälte, Andreas Pascher, aber "immer öfter Genussscheine mit Kapitalgarantie aufgetaucht" , er riet den Anlegern daher, ihre Ansprüche bei den Garantiegebern einzufordern. Die Garantiefrage ist daher eine zentrale; AvW argumentiert, es gebe keine solche Garantie.

Tatsächlich wurde das Genussscheinsystem 2001 umgestellt, AvW schaffte die bis dahin geltende Kapitalgarantie ab und tauschte die Genussscheine um. (Hintergrund: Das Geld, das die Gesellschaft über Genussscheine aufstellte, wurde von der Aufsicht nicht als Eigenkapital gewertet, da es garantiegemäß ja jederzeit zurückgegeben werden musste.)

Kundeninformation

In den Zivilverfahren wurde zuletzt erörtert, wie die Kunden von dem Umtausch informiert wurden. Per Brief von August 2001 informierte Auer Welsbach als Vorstand der (neuen) AvW Management Beteiligungs AG die Genussscheinzeichner so: Man stelle bis Ende 2001 das Angebot, die AvW-Invest-Genussscheine gegen solche der AvW-Management-Beteiligung zu tauschen, was eine "nicht unbedeutende Besserstellung" bringe. Als Vorteile werden höhere Gewinnanteile genannt, transparentere Veranlagung, "die übrigen Bedingungen bleiben im Wesentlichen unverändert" .

Die Briefe dürften aber gar nicht alle Kunden erreicht haben. Laut Zeugenaussage einer Ex-AvW-Mitarbeiterin, habe sie dafür plädiert, die Briefe "eingeschrieben mit Rücksendekuvert an jeden einzelnen Kunden zu schicken" . Der Vorstand habe aber entschieden, die Briefe an die zwischengeschalteten Finanzdienstleister und deren Assistenten weiterzuleiten. "Ergebnis war, dass wir keine Kontrolle hatten." Denn: "Nachgefragt (ob die Briefe ankamen, Anm.) haben wir bei den Finanzdienstleistern nicht mehr."

Die Schlussfolgerung von Anwalt Pascher: "Der Umtausch in die neuen Genussscheine hat nicht stattgefunden" - die Gegenseite sieht das nicht so. (gra, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.4.2010)