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Wurst ist nicht gleich Wurst.

Foto: APA/Stefan Puchner

Bern - In der Schweiz sollen 192 weitere Ursprungsbezeichnungen aus der EU geschützt werden. Gleichzeitig soll die EU zwei neue schweizerische Bezeichnungen anerkennen: "Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" sowie "Glarner Kalberwurst".

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung von Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben soll entsprechend erweitert werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft am Donnerstag mitteilte.

Das Abkommen sieht vor, dass regelmäßig neu eingetragene Ursprungsbezeichnungen aufgenommen werden. Dazu gibt es jeweils eine öffentliche Konsultation. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Liste der zu schützenden Bezeichnungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, die Konsultation dauert bis zum 13. Juni.

Bangen um "Krainer"

Die EU möchte unter anderem "Rheinisches Apfelkraut", "Schwäbische Maultaschen", "Coppa di Parma", "Jambon de l'Ardeche" und "Cornish Pasty" schützen lassen. Werden die Bezeichnungen aufgenommen, sind sie gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt.

Nachdem Slowenien bei der EU-Kommission den Namen "Krainer" zum Schutz beantragt hat, bangen unter anderem die Wiener "Würstlstandln" um eines ihrer Paradeprodukte, die Käsekrainer. (APA, 12.4.2012)