Mit dem heutigen Tag tritt das mit den EU-Staaten ausgehandelte Abkommen zur Weitergabe von Daten des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT in Kraft. Damit haben US-Terrorfahnder wieder direkten Zugriff auf die Bankdaten von Millionen europäischer Kunden, berichtet das Ö1-Morgenjournal.

Allerdings dürfte das Abkommen vorerst nur ein paar Tage lang gelten: Wie berichtet, tendiert das EU-Parlament - das der Vereinbarung zustimmen muss - mehrheitlich gegen das Abkommen. Bei einer Abstimmung am 10. Februar wollen die Abgeordneten aller großen Parteien das Abkommen zu Fall bringen. Grund sind Datenschutzbedenken, aber auch die Forderung nach mehr Mitspracherecht. In diesem Fall hätten die USA dann keinen Zugang mehr zu den Servern des belgischen Finanzdienstleisters Swift.

EU-Kommission für Beibehaltung

Die EU-Kommission setzte sich am Montag noch einmal für das Abkommen ein. "Es ist wichtig für die EU, dass sie in ihrem Anti-Terror-Kampf keine Sicherheitslücke lässt", sagte ein Kommissionssprecher.

Das sehen auch die EU-Mitgliedsländer so, die den Vertrag mit Washington im vergangenen Herbst abgesegnet haben. Er soll bis Oktober gelten. Bis dahin wollen die EU-Staaten ein langfristiges Abkommen mit den USA aushandeln und dabei von vornherein das Europaparlament einbeziehen.

Vorerst keine Daten an US-Regierung

Der belgische Finanzdienstleister Swift habe am Montag erklärt, vorerst keine europäischen Bankdaten an die US-Regierung zu übermitteln. Dies berichtet der Deutschlandfunk unter Berufung auf Swift-Unternehmenssprecher Euan Sellar. Man wolle die Entscheidung des Europäischen Parlaments abwarten.

Bereits zuvor hatte die Arbeiterkammer (AK) genau dies gefordert: Keine Anwendung des Abkommens, bis das EU-Parlament abstimmt. Dessen ablehnende Haltung begrüßt man in der AK. "Im jetzigen Übergangsabkommen sind die Datenschutzgarantien zu schwach", kritisierte AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "Auch die Art der Datennutzung ist viel zu unscharf formuliert, also welche Daten zu welchem konkreten Zweck von wem an wen übermittelt und wie lange gespeichert werden dürfen." Die USA verfügt derzeit über kein den europäischen Standards entsprechendes Datenschutzniveau.

Sollte es wider Erwarten zu einer neu auszuverhandelnden Vereinbarung kommen, pocht die AK auf geeignete Rechtsschutzgarantien. "Das Vorhaben dient zwar Staatssicherheitsinteressen, berührt aber auch stark Konsumentenanliegen", so Zimmer. "Daher muss jedenfalls der Schutz der Konsumentendaten sichergestellt werden." (red/APA)