Innsbruck - Causa "Schwein" und kein Ende: Auch nach einem Freispruch für den Ötztaler Publizisten Markus Wilhelm kehrt keine Ruhe im Rechtsstreit rund um den angeblichen "Schwein-Sager" von Alt-Landeshauptmann Herwig van Staa (ÖVP) ein. Der Innsbrucker Staatsanwalt Wolfgang Pilz berief nun gegen den Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede.

Schwein oder nicht Schwein

Stein des Anstoßes war eine Rede Van Staas vor Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007. Darin soll dieser den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van Staa bestritt dies stets und erklärte, er habe lediglich "Schweigen" gesagt.

Markus Wilhelm, streitbarer Tiroler Publizist und vehementer Kritiker der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag), veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache im Internet, mit der Aufforderung, sich selbst ein Bild zu machen. Das brachte ihm einen Prozess wegen übler Nachrede ein. In einem ersten Prozess am Innsbrucker Landesgericht wurde Wilhelm im Oktober 2008 schuldig gesprochen. Dieses Urteil wurde allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben.

Wilhel landete vor Gericht, Van Staa nicht

Wilhelm hatte kritisiert, dass dem Richter damals ein manipuliertes Band vorgespielt worden sei. Auf dem Mitschnitt habe das entscheidende Wörtchen "das" vor "Schwein" beziehungsweise "Schweigen" gefehlt. "Dem Umstand, ob der Artikel 'das' verwendet worden ist oder nicht, kann nämlich für die Ermittlung des entscheidungswesentlichen Wortlautes nicht von vornherein Eignung abgesprochen werden", hatte es dann auch in der Urteilsbegründung des OLG geheißen. (APA)