Eisenstadt - Beim Tauziehen um einen Termin für die Landtagswahl im Burgenland kommt nun auch der Muttertag ins Spiel: Der Termin 30. Mai, den Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl als Wahltag ins Auge fasst, sei "mit ziemlicher Sicherheit verfassungswidrig", sagte der Verfassungsexperte Heinz Mayer heute, Montag. Bei einer raschen Ausschreibung wäre seiner Ansicht nach auch der 2. Mai immer noch möglich.

Mayer hatte sich im Auftrag von Landeshauptmann Hans Niessl mit der Frage der Terminfestlegung befasst. Artikel 13 der Burgenländischen Landesverfassung sehe vor, dass nach einer Auflösung des Landtages "der frühestmögliche Wahltermin" zu wählen ist. Ein Urnengang am 30. Mai wäre nach Ansicht des Verfassungsrechtlers jedenfalls zu spät. Eine Wahlanfechtung aufgrund dieses Umstandes bliebe wahrscheinlich dennoch erfolgslos, meinte er. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könne nur aufheben, wenn die Rechtswidrigkeit Einfluss auf das Wahlergebnis habe, und dies lasse sich schwer argumentieren.

Die Landesregierung muss binnen drei Wochen nach Inkrafttreten des Auflösungsgesetzes (Gesetz über die vorzeitige Beendigung der 19. Legislaturperiode, Anm.) die Wahl ausschreiben. Das Gesetz trete mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, somit voraussichtlich am 17. Februar. Der Landeshauptmannstellvertreter muss dann innerhalb der Drei-Wochenfrist einen entsprechenden Antrag einbringen, damit die Wahlausschreibung spätestens am 10. März erfolgt.

48 Tage für Wählerverzeichnis

Danach brauche man zumindest etwa 48 Tage für die Anlegung des Wählerverzeichnisses, so Mayer. Damit wäre man bei einem vollen Ausschöpfen der dreiwöchigen Frist bereits am 27. April. Wenn nun etwas schiefgehen sollte und man mehr Zeit brauche, etwa weil Zustellungen nicht funktionieren, wäre der 2. Mai als Wahltermin "nicht sicher" und es wäre davon abzuraten: "Wenn der Landeshauptmannstellvertreter oder die Landesregierung die Drei-Wochenfrist völlig ausschöpfen, dann ist der frühestmögliche Termin der 9. Mai." Der 16. Mai sei durch das Bundespräsidentenwahlgesetz ausgeschlossen, der 23. Mai sei zu weit entfernt.

"Schluss mit lustig"

Die SPÖ sieht sich durch die Expertise von Mayer bestärkt. Dieser habe klar zum Ausdruck gegeben, "dass der 30. Mai Verfassungsbruch sein kann", erklärte Landeshauptmann Hans Niessl heute, Montag, bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt. Sollte dies auch eindeutig aus dem fertigen Gutachten hervorgehen, "dann ist Schluss mit lustig", sagte Niessl. (APA)