Charles Amoakohene hat Unternehmerkredit und Businessplan längst in der Tasche, die Halle, in der er seine Autowerkstatt einrichten will, steht trotzdem noch immer leer.

Foto: Robert Newald

Wien - Auf der grünen Wiese eine Autowerkstatt aufzusperren kam für Charles Amoakohene nie infrage. "Das würde nicht gutgehen", sagt er, "denn alle meine Kunden leben in der Stadt." Weshalb sich der Karosseriebauer-, Spengler und Lackierer-Meister auch, mit fertigem Businessplan und Unternehmerkredit in der Tasche, innerhalb der Stadtgrenzen auf die Suche nach den passenden Räumlichkeiten machte. Diese waren auch recht schnell gefunden.

Eine Betriebsanlagengenehmigung für die 343 Quadratmeter in einem Meidlinger Zinshaus zu bekommen stellte sich allerdings als wesentlich schwieriger heraus. Bis heute wartet Amoakohene, in Ghana geboren und seit seinem dritten Lebensjahr in Österreich, auf die nötigen Papiere - dabei sind seit dem ersten Gespräch mit dem zuständigen Beamten der Magistratsabteilung 36 (technische Gewerbeangelegenheiten) mittlerweile sechs Monate vergangen. "Ich zahle bereits Zinsen für meinen Unternehmerkredit und bin gleichzeitig beim Arbeitsmarktservice gemeldet", sagt der Wiener, "könnte aber schon lange in meinem eigenen Betrieb arbeiten."

Ein Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen dauert laut Wifi bei Kleinunternehmen im Schnitt drei Monate. Warum es bei dem österreichischen Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe inzwischen doppelt so lange dauert - und kein Ende absehbar ist -, liegt aus seiner Sicht daran, dass bei jedem Kontakt mit der MA 36 ein neues Problem auftaucht.

Unfreiwillig per du

Beim ersten Gespräch ließ ihn der zuständige Beamte, der ihn von Anfang an duzte und nur zögerlich per Handschlag begrüßte, wissen, dass er es "gleich vergessen" könne, hier eine Werkstatt einzurichten. Die Maschinen, die er für die Arbeiten brauche - Amoakohene will sich auf die Restaurierung von Oldtimern spezialisieren - seien viel zu teuer: "Das kannst du dir eh nicht leisten." Als Amoakohene ihm erklärte, dass er diese Geräte nicht brauche, meinte der Beamte, der Boden sei vom Vormieter schwer kontaminiert. Was sich, wie das Bezirksamt Meidling Amoakohene bestätigte, als Fehlinformation herausstellte. "Er hat mir auch von Anfang an gesagt, dass er nicht dazu da ist, mich zu beraten", sagt Amoakohene.

Hilfe holte er sich anderswo: Ein Experte der Wirtschaftskammer überarbeitete das Ansuchen für eine Betriebsanlagengenehmigung - und meinte, nun müsste alles in Ordnung sein. Ein Irrtum, wie sich zeigte. Zuletzt stellte der Beamte einen erhöhten Lärmpegel sowie mangelnde Belüftung fest. Themen, die bei der ersten Besichtigung nicht aufs Tapet kamen.

Werkstatt problematisch

"Man muss sich als Wiener Unternehmer darauf verlassen können", sagt die schwarze nicht amtsführende Stadträtin Isabella Leeb, "dass man keinen schikanösen Auflagen gegenübersteht und sich wie ein Bittsteller fühlt." Eine Werkstatt in einem Wohngebiet ist laut Magistratischem Bezirksamt Meidling immer problematisch - selbst dann, wenn, wie in Amoakohenes Fall, beim einzigen direkten Anrainer in der Wohnung eine Lärmbelastung durch laufende Maschinen von 44 Dezibel gemessen wurden - was laut Wiener Lärmfibel unter dem Geräuschaufkommen in einem Büro liegt.

Im nervenaufreibenden Dauer-Papierkrieg seien ihm aber auch ein paar hilfsbereite Beamte untergekommen, betont Amoakohene. "Ich will nicht alle in einen Topf werfen." Sowohl vonseiten des Amts als auch von der Wirtschaftskammer habe man ihm bereits mehrfach hinter vorgehaltener Hand bestätigt, dass es in seinem Fall schlichtweg an "ein bisschen gutem Willen" durch die zuständige Magistratsabteilung fehle.

Die Stellungnahme der MA 36 ans Magistratische Bezirksamt über festgestellte Mängel steht jedenfalls noch aus. Was laut Ewald Rami, dem stellvertretenden Leiter der MA 36, nicht weiter verwunderlich sei. Man bemühe sich, eine Stellungnahme innerhalb eines Monats fertig zu haben. Manchmal dauere es aber eben länger - schließlich gebe es das Recht auf "freie Einteilung". Amoakohene wird wohl noch länger warten müssen: Der zuständige Beamte verabschiedet sich demnächst in den Urlaub - bis zu seiner Rückkehr bleibt der Akt geschlossen. (Martina Stemmer/DER STANDARD-Printausgabe, 17.8.2009)